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6. Anträge für die Aufstellung des Haushaltplanes und
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§r t to ro
. angehört oder mindeſtens 2 Jahre lang angehört hat.
Senat, in eiligen Fällen vom Rektor zu bestimmendes
Mitglied einer anderen Abteilung, dem die Mitbericht-
erstattung im Großen Senat zukommt, mit beratender
Stimme beizuziehen.
5. Anträge zu stellen wegen Schaffung, Vertretung, Auf-
hebung und Neubesetzung von Lehrstellen, Aſsiſtenten-
und Beamtenſtellen innerhalb der Abteilung;
für außerordentliche Geldbewilligungen zu stellen;
. notwendige Bauten und bauliche Aenderungen im Ge-
biet der Abteilung zu beantragen;
Anträge auf Erteilung oder Entziehung der renia
legendi zu stellen;
9. die aus der Promotionsordnung sich ergebenden Rechte
und Pflichten wahrzunehmen;
die Vorſchriften für die Diplomprüfungen in den Abtei-
lungenzu entwerfen und die Diplomprüfungen abzuhalten;
Preisaufgaben und Anträge auf Zuerkennung von Preiſen
und Belohnungen zu stellen;
Gutachten über die Würdigkeit der Studierenden der
Abteilung abzugeben, die sich um Stipendien oder
Unterrichtsgeld- oder Gebührennachlaß bewerben; !
Anträge auf Einladung von Gastdozenten zu ſtellen.
(s) Institutsvorsſtände haben das Recht, Anträge zu Abſ. 2-
Ziffer 6 und 7 unmittelbar beim Rektorat einzureichen.
3. Der Kleine Senat.
§ 20.
11) Der Kleine Senat ſetztt sich zuſammen aus
dem Rektor,
dem Prorektor,
den Vorständen der 5 Abteilungen,
dem Amtmann (. § 28),
einem von den außerordentlichen Profeſſoren und Privat-
dozenten aus ihrer Mitte gemeinſam gewählten Ver-
treter. Wählbar iſt, wer einem Abteilungskollegium