Objekt: Technische Hochschule Stuttgart. Privatdozentenordnung 1924 (1924)

  
| Beisatz zu § 13. 
a | * 
 Zieht der Bewerber sein Gesuch zurück,wenn schon 
ein Bericht über seine Habilitationsschrift vor- 
.liegt,so gilt sein Gesuch als abgewiesen, 
5 Liegt noch kein Bericht vor,so gilt ein zu- 
 rückgezcgenes Gesuch nicht als abgewiesen, Aber 
darf der Bewerber sein Gesuch erst nach
	        
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