Schlußbestimmung,
§ 18.
Inkrafttreten,
(0 Die Promotionsordnung tritt am 1. Juni 1930 in Kraft.
(2 Die alte Promotionsordnung vom 7. August 1900/22. April
1922 tritt mit diesem Tage aufer Wirkung.
G Gesuche, die vor dem 1. Juni 1930 eingereicht sind, werden ]
nach der alten Promotionsordnung behandelt.