Volltext: Ausführungsbestimmungen zur Promotionordnung, betreffend die Bewerbung um den Dr. der technischen Wissenschaften an der Abteilung für allgemeine Wissenschaften (1935)

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für die Physik:

für die Mathematik:

für d'e Wirtschaftswissenschaften:


für Literatur, Aesthetik,
Sprachen und Geschichte:

Beispielsweise :

Beispielsweise :

Aufbau der Materie.

Zahlen und Funktionen.

Volkswirtschaftslehre
(einschlieBlich Geld- und
Sozialpolitik).

(Neuere deutsche Literatur.

Quantenphysik.

Geometrie und Analysis
in ihren Wechselbeziehungen

Ältere deutsche Literatur.
ietilgeschichte und Aesthetik.

Französische Literatur--und
Sprachgeschichte.

Physik der Strahlung

Finanzwissenschaft (einschließlich
 Finanzpolitik
und Steuerrecht).

Chemische Physik.

Relativitätstheorie.

Geometrie.

Staats und Verwaltungskunde
(einschl. Verfassungs-,
Rechts- und Wirtschaftsgeschichte).


Technische Anwendungen

Neuere Grundlegung der
Arithmetik und Analvsis.

nat entsene Literatur-und
Sprachgeschichte

der Physik

Neuere Grundlegung der
3eometrie.

WS WR.

Grundzüge des bürgerlichen
Rechts, des Arbeitsrechts
und des Patentwesens.
Privatwirtschaftslehre
'einschließlich Bilanzkunde.

Geschichte.

Ein Hauptgebiet der Mechanik.


Kunstgeschichte.

Philosophie.

Bin Hauptgebiet der mathematischen
 Methoden der
Physik.

Wirtschaftsgeographie und
deutsche Landeskunde, einiSchlieBlioch
 geographische
Wirtschaftsgeschichte.

Poychotechnik, Psychologie
und verwandte Gebiete der
Philosophie.

Steht die Abhandlung in enger Beziehung zu einem Gebiet der Technik, so kann mit Zustimmung des dann
aus der betreffenden Abteilung zugezogenen Berichters oder Mitberichters ein Teilgebiet der mündlichen Prüfung
 diesem Gebiete der Technik entnommen werden.
Bei der Einreichung sind die Teilfächer der mündlichen Prüfung von dem Kandidaten nach Rücksprache
mit den Fachvertretern anzugeben.
	        
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