b) die Antragstellung beim Ministerium
über Prüfungsordnungen, Promotionsordnung und Habilitationss
ordnung, .
über Änderungen der Verfassung oder der Einrichtungen der
Hochschule, i
über Errichtung oder Änderung von Lehrstühlen, Instituten und
Beamtenstellen,
über Besetzung der ordentlichen und ausserordentlichen
Professuren,
über die Verleihung der Dienstbezeichnung eines auferplanmäs=
sigen Professors und die Ernennung zum Honorarprofessor,
über die Besetzung der Stellen des Amtsmanns, des Bibliothe=
kars, des Leiters der Wirtschaftsabteilung, des Kassenleiters
und der Sekretüre,
über Berufung von Gastdozenten.
BR. Die Verwaltungsbesmten.
$ 35.
Alsustündige Verwaltungsbeamte der Technischen Hochschule
sind angestellt
l. der Amtmann,
2. der Bibliothekar,
2. der Leiter der Wirtschaftsabteilung,
4. der Kassenleiter,
5. die Sekretäre.
Dazu treten die nótigen Kanzlei- und Unterbeamten.
$ 34.
Der Amtmann, der die zweite höhere Justiz- oder Verwaltungs-
dienstprüfung abgelegt haben muss, hst den Rektor und die akade=
mischen Behörden in der Verwaltung der Hochschule zu unterstüt=
zen, Er ist der Vorstand der Kanzlei. Er hat Stimmrecht iu Gros-
sen und Kleinen Senat sowie in den Ausschüssen, in die er beru-
fen wird, ferner die Berichterstattung in Disziplinarsachen sowie
in allen Verwaltungsangelegenheiten, sowcit nicht besondere B:-
richterstatter aufgestellt sind.
5 35.
Der Bibliothekar muss abgeschlessene Hochschulbildung und
schulung besitzen. Er leitet die Geschäfte und vertritt die
bücherei nach aussen. Bei Beratungen von Büchereiangelege:'::t
im Kleinen oder Groen Senat muss er mit béesohliessender itii:
zugezogen werden. green.
$ 56.
Der Leiter der Wirtschaftsabteilung hat sauf die ordnunesr: &
Verwendung der Planmittel zu achten; er hat ausserdem die Veruic-
gensverwaltung der der Hochschule angegliederten Stiftungen. 3
der Aufstellung des Entwurfs des Haushaltsplans sowie bei dor
ratung von Fragen des Kasser- und H$chnungswesens einschlieólic:
der Stiftungen und der sonstigen seinen Geschüftskreis berühre.:
den Gegenständen ist er im Kleinen Senat mit beratender Stimme
beizuziehen, Er hat den Amtmann bei Verhinderung zu vertretin.
$ 37.
‘Der Kassenleiter hat die Leitung des Xassen- und Rechnungs-
wesens der Technischen Hochschule und ihrer Institute.