Full text: Technische Hochschule Stuttgart. Habilitationsordnung (1952)

à 
II, Abschnitt 
Habilitationsgesuch 
3 
4 
Form, Inhalt und Anlagen des Gesuchese 
Das Gesuch um Zulassung zur Habilitation ist schriftlich bei der 
fachlich zuständigen Fakultät über das Rektoramt der Technischen 
Hochschule einzureichen, In dem Gesuch ist das Lehrgebiet, für 
das sich der Bewerber habilitieren will, bestimmt zu umgrenzen. 
Dem Gesuch sind beizufügen! 
J], Eine Darstellung des Lebens- und Bildungsganges des 
Bewerbers; 
2, die Zeugnisse über ein mindestens dreijähriges akademisches 
Studium auf dem Lehrgebiet, für das sich der Bewerber habili- 
tieren will oder eng verwandten Gebieten; 
3. der Nachweis, da8 der Bewerber entweder an einer deutschen 
Technischen Hochschule oder an einer deutschen Universität 
den Doktorgrad erworben hat; 
is bei Fächern, in denen eine wissenschaftliche Berufsprüfung 
möglich ist, in der Regel der Nachweis, daß der Bewerber 
diese bestanden hat; 
5, der Nachweis, daß der Bewerber nach abgeschlossenem Studium 
mindestens 2 Jahre eine anerkannte und dem angestrebten 
Lehrgebiet angemessene, je nach dem Fach technische, wissen“ 
schaftliche oder künstlerische Tätigkeit ausgeübt hat; 
5. eine Erklürung, ob sich der Bewerber schon an einer anderen 
Technischen Hochschule oder Universität, die gegebenenfalls 
zu benennen ist, zur Habilitation gemeldet hat; 
|, die Habilitationssohrift ($ 5) mit einer Erklärung, ob die 
Habilitationsschrift schon an einer anderen Stelle, die ge- 
gebenenfalls zu benennen ist, zur Prüfung vorgelegen hat,
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.