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und Nachweisen dem Großen Senat zur endgültigen Entscheidung
vore Dieser kann den Abweisungsbeschluß der Fakultät wegen
mangelhafter Behandlung des Gesuches an die Fakultät zurückver-
weisen. Stellt der Große Senat nach erneuter Vorlage fest, daß
seinen Beanstandungen Rechnung getragen ist und die Voraus-
setzungen für die Abweisung noch gegeben sind, so wird der
Abweisungsbeschluß der Fakultät wirksam,
Der Rektor benachrichtigt den Bewerber von der Abweisunge
$ 12
Probevortrag
Der Bewerber wird nach der Annahme der Habilitationsschrift
($ 11) vom Dekan aufgefordert, drei Themen aus dem Lehrgebiet,
für das er sich habilitieren will, für einen Probevortrag vor-
zulegen, von welchen die Fakultät eines auswählt, Der Dekan for-
dert den Bewerber auf, über das ausgewählte Thema innerhalb
zweier Wochen einen nicht öffentlichen, freien Vortrag zu halten.
Der Dekan setzt Zeit und Ort des Vortrages fest und benachrichtigt
den Rektor. Der Rektor lüdt alle Mitglieder des Großen Senats
der Hochschule zu dem Vortrag ein.
Der Probevortrag wird auch Bewerbern von anerkannter wissen-
schaftlicher Bedeutung nicht erlassen,
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Wissenschaftliche Aussprache
Im Anschluß an den Probevortrag halten Berichter und Mitb>richter
mit dem Bewerber eine einstündige wissenschaftliche Aussprache ab.
Die Aussprache kamn Bewerbern von allgemein anerkannter wissen-
schaftlicher Bedeutung erlassen werden,