Volltext : Verfassung der Technischen Hochschule Stuttgart (1959)

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V. Prüfungen, Zeugnisse und Preisauzgaben

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ber die an der Technischen Hochschule abzulegenden Diplompriifungen,
Promotionen und Habilitationen werden besondere Ordnungen aufgestellt.
Durch die erfolgreiche Ablogung einer Diplomprüfung on der Technischen
Eochschule wird der Grad eines Diplomingenieurs erworben.
Die Technische Hochschule erteilt auf Grund besonderer Bestimmungen
die Würde eines Doktor-Ingenieurs oder eines Doktomder Noturwissenschaften.

Die Technische Hochschule erteilt oder entzieht auf Grund besonderer
Bestimmungen die venia legndi; auf Grund der venia legendi spricht
das Ministerium die Ernennung zum Dozenten aus.
Alljàhrlich werden Preissufgaben gestellt. Für die Bewertung gelten besondere
 Bestimmungen. Die Preisverteilung findet bei der öffentlichen
Feier der Übergabe. des Rektoromts statt.

VI. Programm und Jahresbericht

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Für jedes Studienjahr wird ein Programm aufgestellt, aus dem das Wesentliche
 über die Einrichtungen der Technischen Hochschule, über die Aufnahmebedingungen
 für die Studierenden und Gasthôrer, über die Studienplàne.
 usw. zu ersehen ist.
Bei der öffentlichen Feier der Übergabe des Hektoramts erstattet der
Scheidende Rektor einen Bericht über die wichtigen Vorkommnisse seines
Amtsjahres.

VII. Übergangsbestimmungen

Diese Verfassung tritt om in Kraft.

Die nächste Rektorwahl findet. jeweils gegen Ende des Wintersemesters
statt.

 
            
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