Full text: Verfassung der Technischen Hochschule Stuttgart (1959)

Mit jeder ordentlichen oder außerordentlichen Professur ist die Ver- 
pflichtung für ein bestimmtes Lehrgebiet verbunden (Lehrstuhl). Der 
zuständige Professor ist zugleich Direktor des zugehörigen Instituts, 
Laboratoriums oder Ateliers und Vorstaend der zugehôrigen Lehrmittel- 
senmlunge-Das gleiche gilt sinngemäß für Dozenten ‚und Lehrbeauftragte, 
soweit innen Lehrmittelsamnlungen zur Verfügung stehen. Die Insiitutis- 
roktoren costa den Dienstbetrieb innerhalb ihres Instituts selbstin- 
ehen ais solche der unmittelbaren Dienstaufsicht des 
zur Berichterstattung an ihre Fakultät verpflichtet. 
in Lehre und Forschung dem zuständigen Lehrstuhl- 
untersiellt. 
der Sonssiuptitheber werden nach Bedürfnis technische 
ze Hilfskräfte bestellt: 
ia dienstrechtliechen Verhältnisse der beamteten Lehrkräfte 
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das Peantengesetz geregelt. 
nit Lehreaftrigen und bei Lehrbesuftragten gelten die 
chilichen Vorschriften nur hinsichtlich ihrer Tätigkeit an der 
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chne Lehrauftrag unterlie lediglich der Habilitations- 
LehrkArpers s eotz unter- 
3%, Beriohverc ne "ur c akademischen Behörden 
zu Übernehmen, wenn nicht aus triftigen Gründen eine 
htfertigt 180. 
und auBerordentlichen Professoren sind verpflichtet, 
Jhresfrist nach ihrem Dienstantritt an der Technischen 
eine 6ffentliche Anirittsrede einzuführen. 
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Wirtschartsverbände sowie private Betriebe kön- 
ie Unt SUNG Ger Lehrstühle und Institute 
Gutachten usw, gegen Erstattung 
Jjohórden, Selbstverwaltungskörper der ge- 
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schen Hochschule 
und Verwaltung wird geführt 
A.den Rektor 
B.die Fakultäten 
C.die Abteilungen 
D.den Kleinen Senat 
E.den Großen Senat; 
vird für die Dauer eines idienjahres gegon Ende des Winter- 
vom Crofen Senat aus der Us der ordentlichen Professoren 
gt sind alle Mitglieder les Großen Senats einschließlich 
beats ser der Studente. sind gemäß $ 30 bei der Rektor- 
"stinaberechtistt. Die Wall darf nur vorgenommen werden, wenn 
ussfähigkoit, des Großen Sınats gemäß $ 31 Abs.2 festgestellt 
Wahl erfolg? durch geheime. : schriftliche Abstimmung der  ' 
chtigten senatemitglieder. ewählt ist, wer die absolute 
 
	        
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