Mit jeder ordentlichen oder außerordentlichen Professur ist die Ver-
pflichtung für ein bestimmtes Lehrgebiet verbunden (Lehrstuhl). Der
zuständige Professor ist zugleich Direktor des zugehörigen Instituts,
Laboratoriums oder Ateliers und Vorstaend der zugehôrigen Lehrmittel-
senmlunge-Das gleiche gilt sinngemäß für Dozenten ‚und Lehrbeauftragte,
soweit innen Lehrmittelsamnlungen zur Verfügung stehen. Die Insiitutis-
roktoren costa den Dienstbetrieb innerhalb ihres Instituts selbstin-
ehen ais solche der unmittelbaren Dienstaufsicht des
zur Berichterstattung an ihre Fakultät verpflichtet.
in Lehre und Forschung dem zuständigen Lehrstuhl-
untersiellt.
der Sonssiuptitheber werden nach Bedürfnis technische
ze Hilfskräfte bestellt:
ia dienstrechtliechen Verhältnisse der beamteten Lehrkräfte
C
-
das Peantengesetz geregelt.
nit Lehreaftrigen und bei Lehrbesuftragten gelten die
chilichen Vorschriften nur hinsichtlich ihrer Tätigkeit an der
t-
ç
+
©
chne Lehrauftrag unterlie lediglich der Habilitations-
LehrkArpers s eotz unter-
3%, Beriohverc ne "ur c akademischen Behörden
zu Übernehmen, wenn nicht aus triftigen Gründen eine
htfertigt 180.
und auBerordentlichen Professoren sind verpflichtet,
Jhresfrist nach ihrem Dienstantritt an der Technischen
eine 6ffentliche Anirittsrede einzuführen.
tL
Wirtschartsverbände sowie private Betriebe kön-
ie Unt SUNG Ger Lehrstühle und Institute
Gutachten usw, gegen Erstattung
Jjohórden, Selbstverwaltungskörper der ge-
ie
schen Hochschule
und Verwaltung wird geführt
A.den Rektor
B.die Fakultäten
C.die Abteilungen
D.den Kleinen Senat
E.den Großen Senat;
vird für die Dauer eines idienjahres gegon Ende des Winter-
vom Crofen Senat aus der Us der ordentlichen Professoren
gt sind alle Mitglieder les Großen Senats einschließlich
beats ser der Studente. sind gemäß $ 30 bei der Rektor-
"stinaberechtistt. Die Wall darf nur vorgenommen werden, wenn
ussfähigkoit, des Großen Sınats gemäß $ 31 Abs.2 festgestellt
Wahl erfolg? durch geheime. : schriftliche Abstimmung der '
chtigten senatemitglieder. ewählt ist, wer die absolute