Volltext : Verfassung der Technischen Hochschule Stuttgart (1959)

Mit jeder ordentlichen oder außerordentlichen Professur ist die Verpflichtung
 für ein bestimmtes Lehrgebiet verbunden (Lehrstuhl). Der
zuständige Professor ist zugleich Direktor des zugehörigen Instituts,
Laboratoriums oder Ateliers und Vorstaend der zugehôrigen Lehrmittelsenmlunge-Das
 gleiche gilt sinngemäß für Dozenten ‚und Lehrbeauftragte,
soweit innen Lehrmittelsamnlungen zur Verfügung stehen. Die Insiitutisroktoren
 costa den Dienstbetrieb innerhalb ihres Instituts selbstinehen
 ais solche der unmittelbaren Dienstaufsicht des
zur Berichterstattung an ihre Fakultät verpflichtet.
in Lehre und Forschung dem zuständigen Lehrstuhluntersiellt.

der Sonssiuptitheber werden nach Bedürfnis technische
ze Hilfskräfte bestellt:
ia dienstrechtliechen Verhältnisse der beamteten Lehrkräfte

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das Peantengesetz geregelt.
nit Lehreaftrigen und bei Lehrbesuftragten gelten die
chilichen Vorschriften nur hinsichtlich ihrer Tätigkeit an der

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chne Lehrauftrag unterlie lediglich der Habilitations-LehrkArpers
 s eotz unter-3%,
 Beriohverc ne "ur c akademischen Behörden
zu Übernehmen, wenn nicht aus triftigen Gründen eine
htfertigt 180.
und auBerordentlichen Professoren sind verpflichtet,
Jhresfrist nach ihrem Dienstantritt an der Technischen
eine 6ffentliche Anirittsrede einzuführen.

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Wirtschartsverbände sowie private Betriebe könie
 Unt SUNG Ger Lehrstühle und Institute
Gutachten usw, gegen Erstattung

Jjohórden, Selbstverwaltungskörper der geie


schen Hochschule

und Verwaltung wird geführt

A.den Rektor
B.die Fakultäten
C.die Abteilungen
D.den Kleinen Senat
E.den Großen Senat;

vird für die Dauer eines idienjahres gegon Ende des Wintervom
 Crofen Senat aus der Us der ordentlichen Professoren

gt sind alle Mitglieder les Großen Senats einschließlich
beats ser der Studente. sind gemäß $ 30 bei der Rektor-"stinaberechtistt.
 Die Wall darf nur vorgenommen werden, wenn
ussfähigkoit, des Großen Sınats gemäß $ 31 Abs.2 festgestellt
Wahl erfolg? durch geheime. : schriftliche Abstimmung der  '
chtigten senatemitglieder. ewählt ist, wer die absolute

 
            
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