Full text: Verfassung der Technischen Hochschule Stuttgart (1959)

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Der Rektor beruft den Kleinen Senat und den Großen Senat zu ihren 
Sitzungen unter Mitteilung der Tagesordnung ein, leitet als Vorsitzender 
ihre Verhandlungen und trägt Sorge für die Ausführung ihrer Beschlüsse. 
‚Er veranlasst die rechtzeitige Vornahme der Wahlen für die in $ 26 und 
$ 30 genannten Vertreter. 
Er zeichnet alle Berichte, Beschlüsse und Verdffentlichungen der Senate 
mit der Unterschrift "Rektor und Senat der Technischen Hochschule" und 
mit seinem Namen, die übrigen Schriftstücke mit der Unterschrift 
"Rektoramt der *echnischen Hochschule". und mit seinem Namen. 
ec 
$ 14 
Der Rektor bewirkt die Aufnahme der Studierenden, ihre Einschreibung 
in die Abteilungen und ihre Verpflichtung: 
Er sorgt für die Aufrechterhaltung der akademischen Disziplin. 
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D. Die Fakultäten ® 
LIE Fakulteaien 
S15 
Jede Fakultät besteht aus den Miteliedern des Lehrkörpers, die dem Fach- 
e ; ? 
gebiet der Fakultät angehören und wird dureh ein Kollegium vertreten, 
das besteht aus ; 
den ordentlichen Professoren der Fakultät 
den außerordentlichen Professoren der Fakultät 
für jede Abteilung je einem von den Dozenten der Fakultät 
gewählten Vertreter (Fakultäts-Vertreter) 
Als Vertreter der Dozenten ist wählbar, wer mindestens drei Jahre eine 
Lehrtätigkeit an der Technischen Hochschule als Dozent ausgeübt hat. Die 
Amtsdauer des gewählten Vertreters betrügt zwei Jahre. Die Wahl erfolgt 
2uf einer zu Ende eines jeden zweiten Wintersemesters abzuhaltenden 
Gesamtversammlung aller Dozenten unter Leitung des Rektors in geheimer 
schriftlicher Abstimmung. Bei Stimmengleichheit entscheidet das- Los. 
Für jeden Gewählten ist im gleichen Wahlakt ein Vertreter Zu benennen. 
Die Amtszeit der Dozenten-Vertreter beginnt an dem der Wahl folgenden e 
l.April. 
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An der Spitze jeder Fakultät steht der Dekan. 
In seiner amtlichen Tätigkeit gebührt ihm die Bezeichnung Spektabilität, 
Er wird vom Fakultätskollegium jeweils auf zwei Jahre aus der Zahl der 
ordentlichen Professoren der Fakultät möglichst unter Einhaltung einer 
bestimmten Reihenfolge berufen. Hiervon ist dem Ministerium Mitteilung 
zu machen. 
Der Dekan tritt sein Amt em l.April an. ‘ : 
Seine Stellvertreter sind sein Amtsvorgünger oder bei dessen Verhinderung 
„die nächsten Vorgänger im Dekanat, 
Die Übernahme des Dekanats gehört zu den dienstlichen Pflichten der 
ordentlichen Professoren. 
Dekan kann ein ordentlicher Professor nur werden, wenn er mindestens 
zwei Jahre dem Fakultätskollegium angehört hat. 
Der Rektor kann nicht. zugleich Dekan sein. 
  
 
	        
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