Volltext : Verfassung der Technischen Hochschule Stuttgart (1959)

7

Der Kleine Sena
der Hochschul
anderen Hochs
Ihm kommt au
2) die mats
1. in À

.

g. in
3

ne d
Disziplinars:
35. bei
über Unterrichts
an den Großen Sous
4. über dio Vergebur
5. über die be n
die
chung der
übes. die Sent
Stundenplanes
über
reisen
über die
Institute
Über die À

deren

75

8.

die

an

9.

dO. e
Ander

a 17/4, - e
SETZUNG +2

4. über
5. über Anstell
anten)
über die Anna
Hochse hale,
T+ über Verge
8. über !

& QAI

6.

= ir
2 a
Senat ist

Der Kleine
Angelegenheiten an den Gro
Kleine Senat th
menoidung heavy
Der Re e
Schwer
Großen
Brhest

Jeden Nitglied des Großen
handlungen des Kleinen Sen

von

befug

he Behörde für die laufende Verwaltung
^genheiten, die nicht ausdrücklich
sind.

r svudentischen Vereine

ien der Studierenden
Helnungsversehiedenheiten zwischen verschiedenen Fakultäten
engelegenheiten, vorbehaltlich der Berufung

Hochschulr&umen
Eôr- und Übungssäle :
akadomischer Feierlichkeiten und die
bei besonderen Anlässen
Vorlesungsverzeiohnisses und

esichtigungs-und Belehrungsn
 die Hochschule oder ihre

iftungen, über StiftungsverPassungen und
die Wahl von Stiftungsorganen und die Festisterium


ana aptes
icher, im Haushaltsplan nicht

Cen
ordent

Unterrichts-und Ersatzgeldes sowie

$ 52 Abs.2 b 6
Auflage für die
ozenvenstipendien
Belchrungsroeisen ins Ausland.

t, d

Ben Se:

eT ie incn Geschäftskreis gehörenden
e

u bringen. Andererseits hat der
zur Vorbereitung oder zur Entn
 zu behandeln.
Kleinen Penats, gegen den ihm
scheinen, der Entscheidung des

leg en
6 lues
uibs

die eine Fakultät vorzugsweise berührt,
des Kleinen Senats Einspruch, so ist
Großen Senats einzuholen.
steht das Recht zu, die Akten der Veravs
 einzusehen.

luss

 
            
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.