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handlungen des Kleinen Sen
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he Behörde für die laufende Verwaltung
^genheiten, die nicht ausdrücklich
sind.
r svudentischen Vereine
ien der Studierenden
Helnungsversehiedenheiten zwischen verschiedenen Fakultäten
engelegenheiten, vorbehaltlich der Berufung
Hochschulr&umen
Eôr- und Übungssäle :
akadomischer Feierlichkeiten und die
bei besonderen Anlässen
Vorlesungsverzeiohnisses und
esichtigungs-und Belehrungs-
n die Hochschule oder ihre
iftungen, über StiftungsverPassungen und
die Wahl von Stiftungsorganen und die Fest-
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icher, im Haushaltsplan nicht
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Unterrichts-und Ersatzgeldes sowie
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Auflage für die
ozenvenstipendien
Belchrungsroeisen ins Ausland.
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zur Vorbereitung oder zur Ent-
n zu behandeln.
Kleinen Penats, gegen den ihm
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die eine Fakultät vorzugsweise berührt,
des Kleinen Senats Einspruch, so ist
Großen Senats einzuholen.
steht das Recht zu, die Akten der Ver-
avs einzusehen.
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