E. Der Große Senat
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Der GroBe Senat besteht aus
1. dem Rektor und sämtlichen ordentlichen und außerordentlich
Professoren
dem Dozenten-Vertreter im Kleinen Senat (siehe $ 26, Abs
je einem weiteren Vertreter der Dozenten für jede Takults i
(über Wahl und Wählbarkeit di unter 2 und 3 genannten
Dogenten-Vertreter geiten die timmungen von $ 15 Abs.2)
4. dem Verwaltungsdirektor
5. je einem Vertreter der Fachgebiete Geschichte, Wirtschafts-
wissenschaften und Text lchemie
6. ‚einem Vertreter der Assistenten
7. dem l.u,2.Vorsitzenden des ASTA bei der Beratung der studentischen
Angelegenheiten.
Für die Sitzungen des Großen Senats gilt sinngemáss $/18 Abs.3
3
Die Senatsmitglieder sind verpflichtet, itzungen des Großen Senats
beizuwohnen.
Der Große Senat ist beschlussfähig, v r dem Vorsitzenden we-
nigstens die Hälfte der Mitglieder resend i
Im Falle der Stimmegleichheit hat der | nde, der sonst nicht mit-
stimmt, die entscheidende Stimme.
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&kademiseh
grundsatzii
Der Gro8e Senat ist
schulangelegenheiten
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Ihm kommt zu:
a) in eigener Zuständigkeit
die Wahl des Rektors \
die Enisenejdune von Meinungsverschiedenheiten zwischen den Mit-
gliedern des Lehrkörpers oder ien Fakultäten bei Berufung gegen
Beschlüsse dos Kleinen Senats 29)
5. die Vornahme von Enrengrome tionen und die Ernennung von Ehrenbür-
gern und Ehrensenatoren der Hochschule
4. die Erteilung oder Entziehung der venia legendi und die Entschei-
dung über Umhabilitetionen
5. die Erteilung von Vorsehriften für die Studierenden;
die Antragstellung beim
1. über Prüfungsordnungen, Promotionsordnung und Habilitationsord-
nung
über Änderungen der Ver
über Errichtung oder An
Beamtenstellen
über die Besetzung 3 dentlichen und ausserordentlichen
Professuren
über die Verleihung der Dienstbezeichnung eines &usserplanmássi-
gen Professors und die Ernennung zum Honorarprófessor
über die Besetzung der Stellen des Verwaltungsdirektors, des
Bibliothekars, des Leiters der Wirtschaftsabteilung, des Kassen-
leiters und der Sekretäre
über. die Berufung von Gastdozenven.
fassung oder WORD der Hochschule
derung von Lehrstühlon, Instituten und