Full text: Verfassung der Technischen Hochschule Stuttgart (1960)

  
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F, Die Verwaltungsbeamten 
$ 35 
Als stándige Verwaltungsbeamte der Technischen Hochschule sind angestellt: 
der Verwaltungsdirektor 
der Bibliothekar 
der Leiter der Wirtschaftsabteilung 
. der Kassenleiter 
die Sexretäre 
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Dazu treten die nötigen Kanzlei-und Unterbeamten. 
$ 34 
Der Verwaltungsdirektor hat den Rektor und die akademischen Behörden 
in der Verwaltung der Hochschule zu unterstützen. Er ist der Vorstand 
der Kanzlei. Er hat Stimmrecht im Grossen und Kleinen Senat sowie in 
den Ausschüssen, in die er berufen wird, ferner die Berichterstattung 
in Disziplinarsachen sowie in allen Verwaltungsangelegenheiten, soweit 
nicht besondere Berichterstatter aufgestellt sind. 
$.55 
Der Bibliothekar muss abgeschlossene Hochschulbildung und Fachschulung 
besitzen. Er leitet die Geschäfte und vertritt die Hauptbücherei nach 
aussen, Bei Beratungen von Bücherangelegenheiten im Kleinen oder Großen 
Senat muss er mit beschließendeyStimme zugezogen werden. 
$ 56 
Der Leiter der Wirtschaftsabteilung hat auf die ordnungsmássige Verwendung 
der Planmittel zu achten; er hat ausserdem die Vermógensverwaltung der der 
Hochschule angegliederten Stiftungen. Bei der Aufstellung des Entwurfs des 
Haushaltsplans sowie bei der Beratung von Fragen des Kassen-und Rechnungs- 
wesens einschliesslich der Stiftungen und der sonstigen seinen Geschifts- 
kreis berührenden Gegenständen ist er im Kleinen Senat mit beratender Stimme 
beizuziehen. Er hat den Verwaltungsdirektor bei Verhinderung zu vertreten. 
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9.57 
Der Kassenleiter hat die Leitung des Kassen-und Rechnungswesens der 
Technischen Hochschule und ihrer Institute. 
$ 38 
Die Hochschulsekretäre sorgen für erdnungsgemässe Erledigung der Sekre- 
tariatsgeschäfte, Der ers 
ste Sekretär führt in den Sitzungen des Großen 
und Kleinen Senats das Protokoll. 
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