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IV. Besucher der Technischen Hochschule
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Die Besucher der Technischen Hochschule gliedern sich in Studierende
und Gasthôrer.
Über die Zulassung von Studierenden und GasthOrern, über die von ihnen zu
entrichtenden Gebühren und über die Benützung der Unterrichts-und son-
stigen Einrichtungen werden besondere Vorschriften erlassen.
V. Prüfungen, Zeugnisse und Preisaufgaben
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Über die an der Technischen Hochschule &bzulegenden Diplomprüfungen,
Promotionen und Habilitationen werden besondere Ordnungen aufgestellt.
Durch die erfolgreiche Ablegung einer Diplomprüfung an der Technischen
Hochschule wird der Grad eines Diplomingenieurs erworben.
Die Technische Hochschule erteilt auf Grund besonderer Bestimmungen
die Würde eines Doktor-Ingenieurs oder eines Doktors der Naturwissen-
schaften.
Die Technische Hochschule erteilt oder entzieht auf Grund besonderer
Bestimmungen die venia legendi; auf Grund der venia& legendi spricht
das Ministerium die Ernennung zum Dozenten aus.
411j&ührlich werden Preisaufgaben gestellt. Für die Bewertung gelten be»
sondere Bestimmungen. Die Preisverteilung findet bei der öffentlichen
Feier der Übergabe des Rektoramts statt.
VI. Programm und Jahresbericht
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Für jedes Studienjahr wird ein Programm aufgestellt, aus dem das Wesent-
liche über die Einrichtungen der Technischen Hochschule, über die Auf-
nahmebedingungen für die Studierenden und Gasthôrer, über die Studien-
pläne usw. zu ersehen ist.
Bei der Bffentlichen Feier der Ubergabe des Rektoramts erstattet der
scheidende Rektor einen Bericht über die wichtigen Vorkommnisse seines
Antsjahres.
VII. Ubergangsbestimmungen
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Diese Verfassung tritt am in Kraft.
Die nächste Rektorwahl findet jeweils gegen Ende des Wintersemesters
statt.