Full text: Verfassung der Technischen Hochschule Stuttgart (1960)

  
Verftassune 
der Technischen Hochschule Stuttgart 
I. Aufgabe, Stellung und Gliederung der Technischen Hochschule 
$ 1 
Die Technische Hochschule hat die Aufgabe, die Studierenden zu urteils- 
fáhigen Menschen zu erziehen, sie wissenschaftlich und künstlerisch aus- 
zubilden sowie Wissenschaft und Künste durch Forschung und schópferische 
Tätigkeit. zu fördern. 
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Die Technische Hochschüle ist dem Kultusministerium Baden-Württemberg 
.unmittelbar unterstellt und verwaltet sich selbst. 
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% 
Die Technische Hochschule gliedert sich in drei Fakultäten, nämlich 
I. Fakultät für Natfur-und Geisteswissenschaften 
  
  
II. Fakultät für Bauwesen 
IIT. Fekultät für Maschinenwesen. 
| $4 
| Die Fakultäten gliedern sich folgendermaßen in Abteilungen: 
1 Pekultdt I in Abteilung für Mathematik und Physik 
1. y 
2, Attellung fir Chemie, Geologie und Biologie 
3. Abtcilung für Geisteswissenschaften und Bildungs- 
fächer 
Fakultät II in 1. Abteilung für Architektur 
2. Abteilung für Bauingenieur-und Vermessungswesen 
1. Abteilung für Maschinenbau 
2. Abteilung für Elektrotechnik 
5. Abteilung für Luftfahrttechnik 
Fakultät III in 
6.5 
Das Kultusminics*erium Baden-Württemberg kann auf Vorschlag des Großen 
Senats Zahl, Umfang und. Zusammensetzung der Fakultäten und Abteilungen 
ändern, 
  
 
	        

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