Full text: Niederschrift der Grundordnungsversammlung, 3. Sitzung (1968/3)

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ausreichen müßte. Schon innerhalb der Universitätreinrichtungen 
bestünden Schwierigkeiten bei der Aufstellung der Haushaltsan- 
träge. Man könnte im Fachbereich auch nicht genügend berücksich- 
tigen, daß einzelne Richtungen mehr über den Hochschulhaushalt 
gefördert werden müßten, während andere ausreichend Förderung 
durch Mittel Dritter erhielten (Herr Nitschke). Herr Hunken meint, 
eine Koordination für die Zukunft sei schwierig, wenn noch nicht 
bekannt sei, welche Summen letztlich zur Verfügung gestellt würden. 
Auch könnten die Fachbereiche nicht die Prioritäten setzen. Zur 
Beseitigung von Ungerechtigkeiten müßte ein Beschwerderecht aus- 
reichen. Herr Stute weist darauf hin, daß mit dem Tit. 300, um den 
es hier in erster Linie gehe, keine großartige Planung möglich sei. 
Gegen eine Offenlegung sei nichts einzuwenden, dagegen würde eine 
Diskussion nur zu einer Nivellierung führen, eine Veränderung würde 
durch Neid und Mißgunst erzwungen. Herr Blenke verneint ein beson- 
deres Interesse am Nachbarhaushalt. 
Herr Wagner hält eine Vorabwägung durch den Fachbereich für 
nützlich. Der Verwaltungsrat könnte so einfacher arbeiten, da er 
nur die Anträge von 15 Fachbereichen und nicht die einer Vielzahl 
von Instituten zu berücksichtigen habe. 
Herr Röhnisch wendet sich gegen die Diskussion in den Fachbe- 
reichen; sie würde doch nicht zur Einmütigkeit führen. Ähnlich 
Herr Lambert, der meint, die Fachbereiche würden gegen den Verwal- 
tungsrat in Blöcken auftreten, und der Haushalt könnte auf diese 
Weise nicht durchgebracht werden. Auch Herr Schulze spricht sich 
dagegen aus, die Haushaltsfragen im Fachbereich durchzudiskutieren, 
da man von der nötigen Einsicht in die Notwendigkeit der jeweiligen 
Aufträge nicht ausgehen könne, lediglich eine Information sei sinn- 
voll. 
Der Vorsitzende gibt eine Zusammenfarsung der überwiegend vor- 
gebrachten Meinung: 
Forschung und Lehrprojekte werden im Fachbereich 
besprochen. 
Die Haushaltsanträge sollten von der Universitäts- 
einrichtung unter Mitwirkung der Universitätslehrer 
und der leitenden technischen Angestellten ausgehen. 
Die Haushaltsanträge müßten dem Fachbereich offenge- 
legt werden. 
Zur Abstimmung stehen 3 Anträge: 
1. Antrag Nitschke: 
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