Full text: Niederschrift der Grundordnungsversammlung, 3. Sitzung (1968/3)

Vor dem 2. Wahlgang wird nochmals darauf hingewiesen, daß 
beim Antrag Addicks/Springer jedes Mitglied des Fachbereichs, 
beim Antrag Nitschke nur bestimmte Universitätslehrer und das 
leitende technische Verwaltungspersonal den Antrag auf Dis- 
kussion stellen kann. Als weiterer Unterschied kommt hinzu, daß 
die Information über Haushaltsmittel beim Antrag Addicks/Springer 
beim Dekan (nicht Verwaltungsrat), und zwar automatisch (nicht auf 
Antrag) erfolgt. 
Der Antrag Addicks/Springer wird mit 19 Stimmen (für Antrag 
Nitschke: 8 Stimmen) angenommen. 
Zu den Aufgaben des Fachbereichs gehört daher: 
12. Haushaltsanträge personeller und sachlicher Art 
im Rahmen des 0.g- Beschlusses (Antrag Addicks/Springer) | 
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Das Thema Forschungsbesprechung und Koordinierung der Lehrver- 
anstaltungen, Definition, Zusammenhang mit dem Wissenschaftsbegriff, 
Information, Koordinierung, gegenseitige Förderung wird zunächst 
einem Ausschuß übertragen, dem die Herren Stute (federführend), 
Springer, Bach, Volkmann angehören. 
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Die Besprechung der Aufgaben des Fachbereichs wird fortgesetzt: 
13. Personalfragen. 
Hierunter fallen Anträge für Einstellungen und Be- 
förderungen für die dem Fachbereich direkt zugeord- 
neten wissenschaftlichen Mitarbeiter. 
In diesem Zusammenhang wird die Zuordnung der akademischen 
Mitarbeiter diskutiert. Herr Bach und Herr Güth weisen auf 
8 40 Abs. 1 des HSchG hin (Zuordnung zur Ständigen Einheit 
oder den Universitätseinrichtungen) und möchten in konse- 
quenter Weiterführung des zugestimmten Antrags Addicks/Sprin- 
ger eine Zuordnung zur sachbezogeneren und unpersönlicheren 
Ständigen Einheit für Forschung und Lehre. Als Argument wird 
auch der mögliche Mißbrauch eines Abhängigkeitsverhältnisses 
herangezogen. 
In der Gegenargumentation wird auf S$ 36 Abs. 1 Satz 2 hinge- 
wiesen; hiernach sind die wissenschaftlichen Assistenten dem 
Universitätslehrer zugeordnet. 
Aus den gesetzlichen Formulierungen schließt Herr Schulze, 
daß man die Frage auch offen-lassen könne. Die Assistenten 
sollten je nach Wunsch der Universitätseinrichtung oder dem
	        
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