Full text: Niederschrift der Grundordnungsversammlung, 3. Sitzung (1968/3)

( 
A 
Fachbereich angehören. Herr Nitschke schlägt vor, 
die Assistenten grundsätzlich den Universitätsein- 
richtungen ‚zuzuordnen, und wenn diese nur aus 1 Lehr- 
stuhl bestehe, der Ständigen Einheit. i 
Nach Ansicht von Herrn Güth soll der Fachbereich einen 
Einblick in die Vereinbarung bekommen, die vorher von 
dem Kandidaten und dem Universitätslehrer ausgehandelt 
wurde. Der Fachbereich soll eine Art Kontrollinstanz 
und Appellationsstelle sein. Er soll nachprüfen können, 
ob der Assistent fachlich richtig eingesetzt ist und 
adäquat beschäftigt wird (so Herr Bach). 
Herr Kammerer weist darauf hin, daß, juristisch gesehen, 
die Universität, vertreten durch den Rektor (Rektoramt), 
Vertragspartner ist,und in Sonderbestimmungen des Dienst- 
vertrages das Aufgabengebiet im einzelnen festgelegt wer- 
den könne (bzw. jetzt schon werde). Der Fachbereich habe 
dagegen keine Unterlagen. Es müßte hier ein neuer Verwal- 
tungsapparat eingerichtet werden. 
Herr Volkmann macht folgenden Vorschlag einer Kompetenz- 
verteilung: 
Die Universitätseinrichtungen sollen das Vorschlags- 
recht, die wissenschaftliche Betreuung, die Fest- 
setzung der konkreten dienstlichen Aufgabe haben; 
der Fachbereich die Einstellung und Entlassung, 
Disziplinaraufsicht, Beschwerdestelle, schriftliche 
Hinterlegung der Arbeitsbedingungen. Die Regelung zu- 
gunsten des Fachbereichs sollte prophylaktisch wirken, 
damit Mißstände behoben und vermieden würden. 
Herr Götz wendet sich dagegen, daß eine neue Bürokratie 
aufgebaut wird (ähnlich Herr Dosse); die Einschaltung des 
Fachbereichs hält er nicht für das adäquate Mittel zur Be- 
seitigung von Mißständen. Die arbeitsrechtlichen Fragen 
fielen in den Bereich des Rektoramts. 
Herr Kammerer weist darauf hin, daß bei Schwierigkeiten 
während der Arbeit es ausreichend sein müßte, wenn ein 
Vertrauensmann im Fachbereich eingeschaltet würde oder, wenn 
dies erfolglos gewesen sei, der Schlichtungsausschuß im 
Sinne des Hochschulgesetzes. Ähnlich auch Herr Röhnisch, 
der die Einschaltung des Fachbereichs für nicht praktikabel,
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.