Full text: Niederschrift der Grundordnungsversammlung, 5. Sitzung (1968/5)

die bisherigen Abteilungsleiter im Amt. Den Zeitpunkt 
des Amtsantritts bestimmt der Fachbereich (Fakultät), 
Dasselbe gilt für ihre Stellvertreter. 
(2) Vom Inkrafttreten dieser Grundordnung an sind die bis- 
herigen Fakultäten aufgelöst. Bis zum Zusammentritt der 
neuen Fakultäten werden die bisherigen Zuständigkeiten 
der Fakultäten von den derzeitigen Abteilungen wahrge- 
nommen. 
Wr 
a
	        

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.