Full text: Niederschrift der Grundordnungsversammlung, 10. Sitzung (1969/10)

$_16_Grundordnun”sausschuß 
Der Große Senat bildet einen Ausschuß für Fragen der Fort- 
entwicklung der Grundordnung und zur Behandlung von Anträ- 
gen von Mitgliedern der Universität auf Änderung der Grund- 
ordnung. 
S_17_Offentlichkeit 
Der Große Senat tagt grundsätzlich hochschulöffentlich,. 
Der Senat 
S_18_Aufgaben ($ 11 HSchG) 
(1) Der Senat entscheidet über alle Angelegenheiten der Uni- 
versität, soweit sie nicht in der Grundordnung einem ande- 
ren Organ, den Ständigen Einheiten für Forschung und Lehre 
oder den Universitätseinrichtungen übertragen sind. 
(2) Der Senat ist insbesondere zuständig für 
1. Bildungs- und Hochschulpolitik 
2. Hochschulreform als ständige Aufgabe 
Überwachung und Koordination der Arbeiten der Fach- 
bereiche 
Genehmigung der Geschäftsordnungen der Fachbereiche 
Ergänzung und Erweiterung des Lehrkörpers im enge- 
ren Sinne im Einvernehmen mit dem Verwaltungsrat 
und Genehmigung von Berufungsvorschlägen 
Richtlinien für die Voraussetzungen zur Ernennung 
von Mitgliedern des Lehrkörpers 
Verleihung der Würde eines. Ehrendoktors, Ehrensena- 
tors 
8. Erlaß der Habilitations- und Promotionsordnungen 
9. Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses 
10. Entscheidung über Einrichtung und Aufhebung von 
Studiengängen 
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