Volltext : Grundordnung der Universität Stuttgart (1969)

UNIVERSITAT STUTTGART Den 7. November 1969

- Rektoramt -

An alle

Angehörigen des Akademischen Mittelbaus

 

 

1 2. RV. 1969

 

Ges:
er].

 

 

— WL

 

 

 

Betr.: Wahl zum Kleinen Senat

Auf der Wahlbekanntmachung über die Wahl von Mitgliedern

des Senats muß es im zweitletzten Absatz heißen:

Wahlberechtigt sind alle Angehörigen dieser
Gruppe, soweit sie wenigstens halbtägig und
mindestens für ein Jahr angestellt sind.
Wählbar sind alle Mitglieder der Vertreterversammlung.



Ich bitte, dies bei der Wahl zu beachten.

Blenke
            
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