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A n h a n g.
- Stipendien.
An bedürftige und würdige ordentliche Schüler der poly-
technischen Schule , insbesondere an solche , welche sich mit Erfolg
dem Studium der Chemie und Mechanik widmen, werden Sti-
pendien aus den Erträgniſſen der sogenannten Jubiläumsſtiftung
(vergl. K. V.O. vom 28. Mai 1842 Reg.-Bl. S. 307 ff.) ver-
liehen.
Es gelten hierüber nachfolgende nähere Bestimmungen:
Die Stipendien bestehen in ganzen und in halben Por-
tionen, von welchen jene dem Jahr nach 200 fl., diese
100 fl. jährlich betragen.
Bedingungen der Verleihung sind ~ außer der Eigenschaft
als ordentlicher Schüler ſowie der Bedürftigkeit ~ Talent,
Fleiß und gesittete Aufführung. Auch sollen regelmäßig
nur solche Schüler bedacht werden, welche die Anſtalt
ſchon Ein Jahr lang beſuchen.
Die Verleihung erfolgt je am Anfang eines Schuljahrs auf
den Vorschlag des Lehrerconvents durch Seine Majetät
d en König, je auf Ein Jahr. Es kann jedoch derselbe
Zögling mehrere Jahre hindurch in den Genuß des Sti-
pendiums eingesetzt werden.
Die Ausbezahlung des Stipendiums erfolgt auf Anweisung
des Ministeriums und Mittheilung Seitens des Stiftungs-
verwalters in halbjährlichen Raten von je 100 fl. be-
ziehungsweiſe 50 fl. durch den Verwaltungsbeamten der
Anstalt. Die Anweisung der zweiten Hälfte wird jedoch
vom Ministerium erſt auf einen vorgängigen Bericht des