Full text: Statuten für die Studirenden der technischen Abtheilung der K. polytechnischen Schule zu Stuttgart (1868)

     
    
    
    
       
   
    
  
     
      
1) 
2) 
3) 
4) 
A n h a n g. 
  
- Stipendien. 
An bedürftige und würdige ordentliche Schüler der poly- 
technischen Schule , insbesondere an solche , welche sich mit Erfolg 
dem Studium der Chemie und Mechanik widmen, werden Sti- 
pendien aus den Erträgniſſen der sogenannten Jubiläumsſtiftung 
(vergl. K. V.O. vom 28. Mai 1842 Reg.-Bl. S. 307 ff.) ver- 
liehen. 
Es gelten hierüber nachfolgende nähere Bestimmungen: 
Die Stipendien bestehen in ganzen und in halben Por- 
tionen, von welchen jene dem Jahr nach 200 fl., diese 
100 fl. jährlich betragen. 
Bedingungen der Verleihung sind ~ außer der Eigenschaft 
als ordentlicher Schüler ſowie der Bedürftigkeit ~ Talent, 
Fleiß und gesittete Aufführung. Auch sollen regelmäßig 
nur solche Schüler bedacht werden, welche die Anſtalt 
ſchon Ein Jahr lang beſuchen. 
Die Verleihung erfolgt je am Anfang eines Schuljahrs auf 
den Vorschlag des Lehrerconvents durch Seine Majetät 
d en König, je auf Ein Jahr. Es kann jedoch derselbe 
Zögling mehrere Jahre hindurch in den Genuß des Sti- 
pendiums eingesetzt werden. 
Die Ausbezahlung des Stipendiums erfolgt auf Anweisung 
des Ministeriums und Mittheilung Seitens des Stiftungs- 
verwalters in halbjährlichen Raten von je 100 fl. be- 
ziehungsweiſe 50 fl. durch den Verwaltungsbeamten der 
Anstalt. Die Anweisung der zweiten Hälfte wird jedoch 
vom Ministerium erſt auf einen vorgängigen Bericht des
	        
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