Full text: Statuten für die Studirenden der technischen Abtheilung der K. polytechnischen Schule zu Stuttgart (1868)

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Lehrerconvents über die fortdauernde Würdigkeit des ein- 
gesezten Stipendiaten verfügt. 
5) Mit dem Genuß des Stipendiums iſt die freie Benützung 
der polytechniſchen Schule verbunden. 
6) Wenn die Bedingungen der Verleihung des Stipendiums 
aufhören, so kann dieſes sowie die Erlaubniß zum un- 
entgeltlichen Besuch der polytechniſchen Schule entzogen 
werden. 
Preise. 
Am Schlusse eines jeden Schuljahrs findet eine öffentliche 
Ausstellung von Arbeiten der Studirenden ſtatt. 
Jür ausgezeichnete Leiſtungen und Arbeiten werden Preise 
zuerkannt. 
Die mit einem Preise gekrönten Arbeiten sind der Schule 
als Eigenthum zu überlassen. 
Das Nähere über die Zutheilung von Preisen ist durch 
ein besonderes Statut feſtgeſtellt. 
>> OCf 
 
	        
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