L7<--z&g&8, welche ſie beſuchen wollen, “Frei. Auch im Besuch det:
.'§. -...
4) Eine Prädicirung des sittlichen Verhaltens.
5) Die Bemerkung, daß über Fleiß und Kenntnisse in den
einzelnen Fächern auf Verlangen besondere Jahreszeugnisse
ausgestellt und daß überdieß nach Beendigung der Stu-
dien auf Grund einer eigenen Prüfung Diplome verliehen
werden.
Titel I].
Heſtimmungen über den Heſuch der Vorleſungen und die
Henühung der Juſtitute der polytechuiſhen Schule.
§. 10.
Den ordentlichen Studirenden ſteht die Wahl der Vor- „t-
Uebungen findet eine Beschränkung nur in so weit ſtatt, as E
dieß durch die Rücksicht auf Erhaltung eines erfolgreichen Lehr?“777#~
gangs der Schule geboten ist. Das Fähre hierüher enthäl rt
das Jahresprogramm der Anstalt. 4:::/ ' ;/ f ]
In den Fachschulen für Architcttür, Ingenieikewesen, Ma- r.
ſchinenbau und chemische Technik sind bestimmte Studienpläne )
aufgestellt, welche jedoch keinen zwingenden Charakter haben,
sondern den Studirenden nur zum Anhalte dienen sollen. Die-
ſelben sind gleichfalls im Programm der Schule abgedruckt.
g. 11.
Den außerordentlichen Studirenden ſteht die Wahl
der Vorlesungen und Uebungen, für welche sie die erforderlichen
Vorkenntnisse nachgewiesen haben, frei (vgl. §. 3).
,.12.
Zum Uebertritt von z Fachſchule in die andere
iſt die Genehmigung des Direktors einzuholen, welcher erforder-
lichenfalls die betreffenden Fachschulen zu einer Aeußerung ver-
anlaßt. Ordentliche Studirende der Fachſchulen für Mathematik