Full text: Statuten für die Studirenden der K. polytechnischen Schule zu Stuttgart (1876)

   
  
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§. 156. 
Bei der Benützung der an der Anstalt bestehenden Samm- 
lungen und sonstigen Institute haben ſich die Studirenden nach 
den hiefür gegebenen besonderen Vorschriften zu achten. Ins- 
besondere wird wegen der Benützung der Bibliothek und des 
Lesezimmers auf die diesen Statuten angehängte Bibliothek- 
ordnung verwiesen. c' 
Um die Autographieenſammlungen der Fachſchulen 
für Studienzwecke nußbarer zu machen, iſt die Einrichtung ge- 
troffen, daß Cremplare der angefertigten Autographieen käuflich 
abgegeben werden in der Weise, daß die Ueberlaſſung gewöhn- 
licher Blätter 
1) an Studirende um den Preis von 20 Pf., 
2) an andere Angehörige der Schule um den Preis von 30 Pf. 
pr. Blatt geschieht, 
3) ſolche Blätter aber, welche eine nothwendige Ergänzung 
der Collegienhefte bilden, insofern im Vortrag ſpeziell auf 
sie verwiesen wird, denjenigen Studirenden, welche die 
betreffenden Vorträge besuchen, um den Preis von je 
10 Pf. überlassen werden. 
Den Samnmlungsvorständen it vorbehalten, für Autogra- 
phieen, welche einen größeren Umfang haben oder deren Her- 
ſtellung bedeutendere Kosten verursachte, einen angemessenen höheren 
Preis festzusetzen. g Uf 
Die Benützung der Konſtruktionssäle zu Fertigung von 
Zeichnungsarbeiten iſt an Werktagen bis Abends 8 Uhr, an 
Sonntagen bis Mittags 12 Uhr erlaubt; an Festtagen bleiben 
die Säle geſchloſſen. In der Zeit, zu welcher die Zeichnungs- 
ſäle gereinigt werden (in der Regel einmal wöchentlich zwiſchen 
12 und 2 Uhr und Abends von 7 Uhr an, im Sommer am 
Samstag Nachmittag), sind dieselben von den Studirenden zu 
verlassen. 
  
   
 
	        

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