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§. 156.
Bei der Benützung der an der Anstalt bestehenden Samm-
lungen und sonstigen Institute haben ſich die Studirenden nach
den hiefür gegebenen besonderen Vorschriften zu achten. Ins-
besondere wird wegen der Benützung der Bibliothek und des
Lesezimmers auf die diesen Statuten angehängte Bibliothek-
ordnung verwiesen. c'
Um die Autographieenſammlungen der Fachſchulen
für Studienzwecke nußbarer zu machen, iſt die Einrichtung ge-
troffen, daß Cremplare der angefertigten Autographieen käuflich
abgegeben werden in der Weise, daß die Ueberlaſſung gewöhn-
licher Blätter
1) an Studirende um den Preis von 20 Pf.,
2) an andere Angehörige der Schule um den Preis von 30 Pf.
pr. Blatt geschieht,
3) ſolche Blätter aber, welche eine nothwendige Ergänzung
der Collegienhefte bilden, insofern im Vortrag ſpeziell auf
sie verwiesen wird, denjenigen Studirenden, welche die
betreffenden Vorträge besuchen, um den Preis von je
10 Pf. überlassen werden.
Den Samnmlungsvorständen it vorbehalten, für Autogra-
phieen, welche einen größeren Umfang haben oder deren Her-
ſtellung bedeutendere Kosten verursachte, einen angemessenen höheren
Preis festzusetzen. g Uf
Die Benützung der Konſtruktionssäle zu Fertigung von
Zeichnungsarbeiten iſt an Werktagen bis Abends 8 Uhr, an
Sonntagen bis Mittags 12 Uhr erlaubt; an Festtagen bleiben
die Säle geſchloſſen. In der Zeit, zu welcher die Zeichnungs-
ſäle gereinigt werden (in der Regel einmal wöchentlich zwiſchen
12 und 2 Uhr und Abends von 7 Uhr an, im Sommer am
Samstag Nachmittag), sind dieselben von den Studirenden zu
verlassen.