Full text: Statuten für die Studirenden der K. polytechnischen Schule zu Stuttgart (1876)

  
* 97 . ...-. 
Prüfungen. 
Um den Studirenden Gelegenheit zu geben, sich nach Voll- 
endung ihrer Studien über die von ihnen erworbenen Kenntnisse 
auszuweisen, werden alljährlich an den Fachschulen für Archi- 
tektur, für Ingenieurwesen, für Maschinenbau, für chemische Tech- 
nik, sowie an der mathematisſch-naturwissenſchaftlichen und an 
der allgemein bildenden Fachſchule Diplomprüfungen abge- 
halten, bei welchen in ſämmtlichen für die betreffende ſpezielle 
Fachbildung wesentlichen Lehrgegenständen geprüft wird. Das 
Nähere über diese Prüfungen iſt durch besondere Statute fest- 
gestellt. 
Schlußbemerkungen. 
In Folge einer zwischen der K. Staatsregierung und den 
Unternehmern der „permanenten Kunſstausſtellung“ in 
Stuttgart getroffenen Vereinbarung iſt den Studirenden gegen 
Vorzeigung ihrer Legitimationskarte freier Eintritt in diese 
Ausstellung gestattet. Dieselbe iſt täglich von 9 Uhr Morgens 
bis 5 Uhr Abends ohne Unterbrechung geöffnet, nur kann an 
den Sonntagen von 11 bis 1 Uhr jener freie Zutritt wegen 
des sonstigen starken Beſuchs von Seiten des Publikums nicht 
stattfinden. 
Durch die Liberalität des Verwaltungsraths des württem- 
bergischen Kunstvereins iſt den Studirenden ferner der unent- 
geldliche Beſuch des Kunſstvereinslokals gegen Vorzeigung 
ihrer Legitimationskarte gestattet. 
In dem neuerbauten Flügel des K. Naturalienkabinets 
ist eine eigene Sammlung württembergiſcher Naturalien, geo- 
logiſcher wie zoologiſcher, eingerichtet und die Aufstellung mit 
 
	        
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