Full text: Statuten für die Studirenden der K. polytechnischen Schule zu Stuttgart (1876)

  
Einleitung. 
Die K. polytechniſche Schule (techniſche Hochſchule) hat 
den Zweck, durch ſhſtematisch geordneten Unterricht künftige 
Techniker wissenschaftlich auszubilden; es finden aber auch An- 
gehörige anderer Berufsarten, wie namentlich die Reallehramts- 
kandidaten, an der polytechniſchen Schule Gelegenheit zur Aus- 
bildung in Fächern ihres Berufs. 
Die polhtechniſche Schule gliedert ſich in sechs neben ein- 
ander ſtehende Fachſchulen, nämlich: 
1) für die Architektur; 
2) für das Ingenieurwesen; 
3) für den Maschinenbau; 
4) für die chemiſche Technik mit den Unterarten: 
a) <emiſche Fabrikation ; 
b) Hüttenwesen; 
e) Pharmacie; 
5) für Mathematik und Naturwiſſenschaften ; 
6) für allgemein bildende Fächer. 
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