Volltext: Dess Hertzogthums Würtemberg allerhand Ordnungen

Accis--Ordnung. 77 
1 guter Anstalten, vorbiegen, und den. 
' oder diejenige, so unrecht betreten 
werden, andern zum Exempel, zu ge 
bührender Straf ziehen, sonderlich 
' aber wegen deo Flozholzes, über dem 
§. dieses Punkten : Also ist auch rc. 
und denen daselbst angeordneten Ur 
kunden , strict£ halten sollen, damit 
nicht widrigens, auferhaltende Nach 
richt , daß solches von Beamten, auch 
Bürgermeistern und Gericht ein oder 
andern Orts fahrlaßig geschehen, oder 
wol gar unterlassen worden, zu ohn- 
beliebiger Ahndung gegen denenselben 
Anlaß gegeben werde; Als wollen 
Wir solches alles wiederholet, und 
sowolen diejenige, welche den AcciS 
ohnverantwortlicher Weise Hinterhal 
ten und abtragen, als auch erstge- 
meldte Unsere Beamte, nebst Bür 
germeister^ und Gericht, welche sich, 
mit Verfügung deren wider solchen 
Abtrag gnädigst anbefohlener An 
stalt, nacblaßig erzeigen, vor ungnä 
digstem Einsehen ernstlich gewarnet 
haben. 
Und weilen man seithero öfters 
wargenommen, daß einige Burger 
und andere, vornehmlich allhier in 
Stuttgardt, MN dem Brennholz, 
denen übrigen Burgen und Innwoh. 
mm
	        
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