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sie über die erlangte wisſenſchaftliche Qualifikation zum
einjährig freiwilligen Militärdienſt und über vierjährige
Dienstzeit in einer Apotheke ſich ausweisen.
TI]. Kandidaten, welche aus nichtwürttembergiſchen
Vorſchulen kommen, werden als ordentliche Studirende
aufgenommen, wenn sie über eine den obigen Anforderungen
(Z. I. und II.) entsprechende Ausbildung Nachweis liefern,
in die Fachſchulen für Architektur, Ing enieurweſen
und Maſchinenbau also dann, wenn sie über aus-
reichende Kenntnisse in Trigonometrie, niederer und höherer
Analysis, in analhtiſcher und deſcriptiver Geometrie, im
Linear- und Freihandzeichnen, in deutſchem Aufsatz, in
französiſcher und englischer (oder lateinischer) Sprache, in
Geschichte und Geographie, iütPhyſik, Chemie und Mine:t-E
ralogie durch amtliche Zeugnisse ſich ausweisen;
beim Eintritt in die übrigen Fachschulen wer-
den Kenntniſſe in höherer Analysis gar nicht, in der
analhtiſchen und descriptiven Geometrie nur in geringerem
Umfang gefordert.
IV. Diejenigen, welche blos als außerordentliche Stu-
dirende bei der Anstalt zugelaſſen werden wollen, haben unter
ſchriftlicher Angabe ihres Bildungsganges den Nachweis zu lie-
fern, daß sie diejenigen Vorkenntniſſe besitzen, ohne welche sie
die betreffenden einzelnen Unterrichtsfächer nicht mit Nuten be-
ſuchen könnten. Der Besitz dieser Vorkenntnisse wird durch das
betreffende Fachſchulkollegium conſtatirt.
. (.
Die Anmeldung zur ir Uu oder Zulassung geſchieht
bei der Direktion, welche erforderlichen Falles (§. 3) das be-
treffende Fachſchulkollegium zur Aeußerung veranlaßt.
§. s.
Die Aufnahme oder Zulasſſung ſelbſt wird sodann auf
Grund der gelieferten Nachweise und der etwa eingeholten Aeuße-