Vorwort.
völlig erneuerte Feuerpolizei-Ordnung nebſt den im Anschluß
an dieselbe erlassenen weiteren feuerpolizeilichen Vorschriften,
sowie die Strafbeſtimmungen in Betreff der Uebertretung
der bau- und feuerpolizeilichen Vorschriften enthält und zu-
gleich durch ein ausführliches alphabetisches Sachregiſter das
Nachſchlagen erleichtert. |
Stuttgart, im November 1882.
L. SBrhiüz,
Direktor der Miniſterial-Abtheilungen für das Hochbauweſen
und den §trafen- und Waſſerbau.