Volltext: Neue Allgemeine Bau-Ordnung für das Königreich Württemberg

Vorwort. 
völlig erneuerte Feuerpolizei-Ordnung nebſt den im Anschluß 
an dieselbe erlassenen weiteren feuerpolizeilichen Vorschriften, 
sowie die Strafbeſtimmungen in Betreff der Uebertretung 
der bau- und feuerpolizeilichen Vorschriften enthält und zu- 
gleich durch ein ausführliches alphabetisches Sachregiſter das 
Nachſchlagen erleichtert. | 
Stuttgart, im November 1882. 
L. SBrhiüz, 
Direktor der Miniſterial-Abtheilungen für das Hochbauweſen 
und den §trafen- und Waſſerbau. 
 
	        
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