Full text: Neue Allgemeine Bau-Ordnung für das Königreich Württemberg

   
   
148 N. Deutsche Gewerbe- Ordnung vom 21. Juni 1869. 
  
zeichnet oder sich einen ähnlichen Titel beilegt, durch den 
der Glauben erweckt wird, der Inhaber desſſelben sei eine 
geprüfte Medizinalperson. 
Enthält die Handlung zugleich eine Zuwiderhandlung gegen 
die Steuergeſetze, so soll nicht außerdem noch auf eine Steuerſtrafe 
erkannt werden, es ist aber darauf bei Zumesſung der Strafe 
Rücksicht zu nehmen. 
In dem Falle zu 2 kann die Polizeibehörde die Wegſchaffung 
der Anlage oder die Herstellung des den Bedingungen entsprechenden 
Zuſtandes derſelben anordnen. 
§ 151. 
Sind polizeiliche Vorschriften von dem Stellvertreter eines 
Gewerbetreibenden bei Ausübung des Gewerbes übertreten worden, 
ſo trifft die Strafe den Stellvertreter, ist die Uebertretung mit 
Vorwissen des verfügungsfähigen Vertretenen begangen worden, 
ſo verfallen beide der geſetßlichen Strafe. | 
Iſt an eine solche Uebertretung der Verluſt der Concesſsion, 
Approbation oder Beſtallung geknüpft, so findet derſelbe auch als 
Folge der von dem Stellvertreter begangenen Utbertretung statt, 
wenn diese mit Vorwissen des verfügungsfähigen Vertretenen begangen 
worden. Ist dies nicht der Fall, so ist der Vertretene bei Verluſt 
der Concesſion, Approbation u. s. w. verpflichtet, den Stellver- 
treter zu entlassen. 
§ 155. 
Wo in dieſem Gesetze auf die Landesgesetze verwiesen ist, ſind 
unter den letzteren auch die verfasſungs- oder geſezmäßig erlassenen 
Verordnungen verstanden. 
Welche Behörden in jedem Bundesstaate unter der BezeichnungtV 
höhere Verwaltungsbehörde, untere Verwaltungsbehörde, Gemeinde- 
behörde, Ortsbehörde, Unterbehörde, Polizeibehörde, Ortspolizei- 
behörde zu verstehen sind, wird von der Centralbehörde des Bundes- 
staates bekannt gemacht. 
  
  
    
  
	        
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