Alphabetiſches Sachregiſter. 251.
Aus w ech s lung einer Umfaſſungswandung anzuzeigen 34.
Außenwand eines Hauſes oder Stockwerks, wann deren Ausbeſſerung
ohne Anzeige zulässig 88. - wann deren Neuherstellung
einer Erneuerung des Gebäudes gleichzuachten 54.
Aus steckung der Baupläyhe 37.
B.
Bachb ett, Ableitung übelriechender Flüssigkeiten 6.
Back ö f en der Bäcker 121. der Conditoren 121. — im Freien,
Anzeige von deren Errichtung, Erneuerung oder Veränderung
34; nähere Vorſchriften 109. ~ in Gebäuden, für
den Hausbedarf, Anzeige von deren Errichtung, Erneuerung
oder Veränderung 84; nähere Vorschriften 108, 109.
Gemeindeback-öfen 121.
Backsteine, hohle 99, 125, 126.
Bäcker, deren Backöfen 121.
Bäume auf den Straßen 56. ~ Ueberhang und Abſtand 29 ff.
Bahnhöfe, Bauten in der Nähe 48, 92.
Balkenfächer (Stich- und) 19.
Balkone ſ. Altanen.
Bandhecken 29.
Bandſtämme 29.
Barn, Abscheidung vom Wohnraum 78.
Bauangelegenheiten, Beschleunigung 93.
Bauanlagen, neue, gute Verbindung 48.
Bauanzeigen, Verjährung 40. — Verpflichtung dazu 88 bis 35,
37, 86.
Bauarbeiten, welche ohne Anzeige ausgeführt werden dürfen
32, 35. – Verwendung von Feuer oder Glut 203. ~ Vorkehrungen
gegen Schaden 10, ö7.
Bauausführung, Anzeige 33, 35, 37, 88, 95.
tigung 40, 94. ~ Vor Ertheilung des polizeilichen Erkenntniſſes
35. – Gebäude hiezu 9. ~ Sicherung derſelben an
Ortsſtraßen 7, 56. ~ Sicherheitsmaßregeln 15, 57. –
Üebertretung der allgemein anerkannten Regeln der Baukunst
241; der angeordneten Sicherheitsmaßregeln 242.
Baudenkmale, alterthümliche, Berücksichtigung bei den Ortsbauplänen
48.
Baueigenthümer, Verantwortlichkeit 10, 241. ~ Verfehlungen
41, 242.