Volltext : Neue Allgemeine Bau-Ordnung für das Königreich Württemberg

Alphabetisches Sachregister. 253

35, 83; der Regierungsbehörden, im Allgemeinen 31, 35, 183;
der Oberämter 183; des Ministerium des Innern 1834; der
Verwaltungsjustizbehörden 31.
Baupolizeiliche Vorſchriften, Aufhebung älterer 44. ~
Beschränkung der Bauberechtigung durch solche 1. ~ Einhaltung
 bei Anlagen, welche besonderer Genehmigung bedürfen
 140; bei Dampfkeſſelanlagen 143.
Baugquartiere, geſunde 48.
Baurecht des Grundeigenthümers 1. + Beschränkung desſelben 1, 4.
Baurisse 37, 89 bis 92. + Kosten 42.
Bau c< a u (Orts-), Belohnung 86. — Mitwirkung eines höher
befähigten Bauverſtändigen 85, 84. — Obliegenheit bei der
Behandlung von Baugeſuchen 38, 98; bei der Feſtſtellung
von Ortsbauplänen 52. ~ Zuſammenſeyung 36.
Bauschutt, Ablagerung auf Straßen und Wegſchaffung 58.
Bauſporteln, ſ. Sporteln.
Bauſtatuten ſ. Ortsbauſtatuten.
Bauten im Sinne der B.-O. 9. ~ Anforderungen an dieſelben
im Allgemeinen 16. ~ Auf Freipfoſten 19. ~ Außerhalb
Etters 15. –~ Beeinträchtigung durch Aenderung des Straßenviſiers
 6. ~ Beschränkung durch den Ortsbauplan 4. ~
Bestehende, Anwendung der neuen Vorschriften auf solche 9.~
Eigenthümliche 86, 84. — Eigenthumsüberſchreitungen bei
solchen 29. - Einhaltung der Baulinien und Visiere 10, 11. ~
Auf Grundstücken, welche in projectirte Ortsſtraßen und
öffentliche Plätze fallen 4. + Unbedeutende 18. ~ Untersagung
 des Wiederaufbaus eines Bauweſens ö. + Versſäumung
 der nöthigen Sicherheitsmaßregeln 242. ~ Vorschriftswidrige,
 deren Umgestaltung oder Beseitigung 42. —
Für vorübergehende Zwecke 9. — Deren Wegſchaffung leicht
Vauvtt ſlih i cet Mitglied der Bauſchau, 35, 36, 84. ~ Zuziehung
 bei Ortsbauplanen 8, 52; bei Ortsbauſtatuten 2. ~
Des Oberamts 37, s7.
Bauvorhaben ſ. Baugesuche. “40
Bauvorſchriften, Abweichung hievon 242. – Aufnahme in die
Genehmigungs-Urkunde 89. U
Bauwerke, eigenthümliche 36, 848. ~ Versäumung der nöthigen
Sicherheitsmaßregeln 242.
Bauweſen ſ. Bauten.
Bauzeichnungen 37, 83, 89 bis 92. — Koſten 42.
Bauzwecke, Benützung der Straßen hiezu 7.

 

 

 
            
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