Volltext: Neue Allgemeine Bau-Ordnung für das Königreich Württemberg

P u r w o r k.

In der jüngsten Zeit ſind die beiden Miniſterialverfügungen
 vom 26. Dezember 1872, betreffend die Vollziehung

] der Neuen allgemeinen Bau-Ordnung vom 6. Oktober 1872

und die Herſtellung von Feuerungseinrichtungen einer durch-]
 greifenden Revision unterworfen worden. Außerdem haben
] seit dem Erscheinen der Neuen Bau-Ordnung nicht nur diese
ſelbſt, ſondern auch die sonstigen auf die Baupolizei sich

beziehenden Geseße und Verordnungen, namentlich die Vorſchriften

 bezüglich der gewerblichen Anlagen, welche einer

] besonderen Genehmigung bedürfen, mehrfache Aenderungen
] erfahren. Es entsprechen daher die bis jetzt erſchienenen

Textausgaben der Bau-Ordnung den künftig maßgebenden
Vorſchriften vielfach nicht mehr, und wird demzufolge die
vorliegende neue Textausgabe, in welcher alle Aenderungen
der betreffenden Vorſchriften vollständig berücksichtigt sind,
wohl unzweifelhaft einem entschiedenen Bedürfniß begegnen.
Daneben wird sich diese Ausgabe für die Behörden wie

] für das Publikum weiter dadurch nütlich erweiſen, daß ſie

auch die seit der Bekanntmachung der Neuen Bau-Ordnung

 
	        
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