Inhalt der Verpflichtung (8 94 Abs. 2 und § 95 Abſ. 4
der Vollz.-Verf. zur Bau-O.)
Eintragungen und Vermerkungen
Anordnung der Bartpolizeibehörde z N ... vom 1. Oktober 1911.
Der Eigentümer des Grundstücks Parzelle Nr. 450 Hat arm
15. März 190,5 vor dem Ortsvorsteher z Protokol! erklärt, dass
er für sich und seine Jeechtsnackfolger die Verpflichtung über-
nehme, das auf diesem (Grrundstiick stehende einstockige I M:
kintergebüude Wilhelmstrasse Nr. 10a niemals zu erhohen.
N:... ..s den p. Oktober 1911.
. .;. .) HBanlacstenbrckführer.
Anordnung der Barutpolizeibekörde zu N. . . . vom 10. Aär: 1912.
Der Eigentümer des Grundstüeks Parzelle Nr. r H
Schreiben an das Schrltkeissenamt vom S. F. 1912 una mit Zir-
stimmung des Hypotheken glärubigers R. vom I. ,. 1912 die Ver-
Hfliektung übernommen, Jenes Grundstiiek zugunsten des M ack-
bargrundsticks Parzelle Nr. 4521 bis artf einen Abstand von ' 2 m,
vom Hausgrund des auf letzterem Grundstäck geplanten MNerubarts
an ] gemessen, rnüberbarut zu lassen.
Ä cv ss den t11. März 1912.
HC... cx HBanrutlastenbrckfäühre,.
Anoranung der Bartpolizeibehörde zu A . . . . vom F. Ai 1915.
Der Eigentiimer des Werkstattgebärdes, das auf dem in die
Fläche der ortsbarplanmässig festgestellten Friedrickstrasse fal-
lenden Teil der Grundstieksparzelle Nr. 450 errichtet worden
irt, ist gemäss Art. 14 Abs. 2 der Bartoranung verpflichtet, jenes
Gebäude auf Verlangen der Bartpolizeibekörde zu jeder Zeit auf
seine Kosten wieder zu entfernen.
: Ven 4. Mai 191.5.
.) rr Iz Banutlastenbre kfühkrer.