Vorwort.
öffentlichung der Vollziehungsverordnungen ihren selbstständigen Werth
hat.
Sobald dieſe Vollziehungsvorſchriften verkündet sind, werden sie
als Nachtrag gleichfalls abgedruckt und es wird zugleich ein zweites
alphabetiſches Sachregister ausgegeben werden, welches das ganze
Werk (Geſeß und Instruktion) umfaßt und an die Stelle des zunächst
ausgegebenen Sachregiſters zu treten bestimmt iſt.