Full text: Neue allgemeine Bauordnung für das Königreich Württemberg [Hauptband] (Bd. 1)

  
  
  
  
   
Vorwort. V 
der Abgeordneten zum Abſchluſſe gebracht worden war, wurde von der 
Commission der Kammer der Standesherren für Gegenstände 
innerer Verwaltung den 16. März 1872 ein weiterer, die Beſchlüſſe 
der Kammer der Abgeordneten eingehend beleuchtender Bericht erſtattet, 
welcher den 20. und 21. März zur Berathung kam. 
Ueber die von der Kammex der Standesherren gefaßten Beſchlüſse, 
welche in zahlreichen Fällen von denen der Kammer der Abgeordneten 
abwiechen, wurde von der Baucommission der Letzteren ein weiterer 
Bericht erſtattet, welcher den 10. April 1872 berathen wurde. 
Bei der weiteren Berathung in der Kammer der Standesherren 
trat dieſe in der Mehrzahl der Fälle den Beſchlüſſen der Kammer der 
Abgeordneten bei; immerhin blieben noch 18 Differenzpunkte, über weche 
weiter verhandelt wurde, so daß erſt den 13. April 1872 eine Eini- 
gung beider Kammern über den Gesetzesentwurf zu Stande kam. 
Dieſen Vorgängen gegenüber konnte nur eine ſolche Bearbeitung 
des Gesetzes als zureichend angeſehen werden, welche aus der Fülle des 
Verhandelten bei jedem Artikel Dasjenige aushob, was geeignet ſchien, 
dessen Bedeutung und Tragweite in das volle Licht zu ſtellen. Nur 
so war es möglich, Jedem für alle vorkommenden Fälle das vollſtän- 
dige Material zum Verständniſse, zur Auslegung und Anwendung an 
die Hand zu geben; das bloße Aussprechen ſubjektiver Anschauungen 
konnte nur den Wenigsten genügen. Um aber auth Demjenigen, 
welcher zu eingehenderem Studium des Geſetzes keinen Anlaß hatte, 
zu genügen, ſchien es angemessen, mittelſt Hervorhebung einzelner 
Stellen durch den Druck, ſowie durch Anmerkungen und ſonstige 
Erläuterungen nachzuhelfen. 
Ein ausführliches alphabetiſches Sachregiſter erleichtert die 
Benützung dieser Handausgabe, welche eben dadurch schon vor Ver- 
  
     
	        
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