Vorwort. V
der Abgeordneten zum Abſchluſſe gebracht worden war, wurde von der
Commission der Kammer der Standesherren für Gegenstände
innerer Verwaltung den 16. März 1872 ein weiterer, die Beſchlüſſe
der Kammer der Abgeordneten eingehend beleuchtender Bericht erſtattet,
welcher den 20. und 21. März zur Berathung kam.
Ueber die von der Kammex der Standesherren gefaßten Beſchlüſse,
welche in zahlreichen Fällen von denen der Kammer der Abgeordneten
abwiechen, wurde von der Baucommission der Letzteren ein weiterer
Bericht erſtattet, welcher den 10. April 1872 berathen wurde.
Bei der weiteren Berathung in der Kammer der Standesherren
trat dieſe in der Mehrzahl der Fälle den Beſchlüſſen der Kammer der
Abgeordneten bei; immerhin blieben noch 18 Differenzpunkte, über weche
weiter verhandelt wurde, so daß erſt den 13. April 1872 eine Eini-
gung beider Kammern über den Gesetzesentwurf zu Stande kam.
Dieſen Vorgängen gegenüber konnte nur eine ſolche Bearbeitung
des Gesetzes als zureichend angeſehen werden, welche aus der Fülle des
Verhandelten bei jedem Artikel Dasjenige aushob, was geeignet ſchien,
dessen Bedeutung und Tragweite in das volle Licht zu ſtellen. Nur
so war es möglich, Jedem für alle vorkommenden Fälle das vollſtän-
dige Material zum Verständniſse, zur Auslegung und Anwendung an
die Hand zu geben; das bloße Aussprechen ſubjektiver Anschauungen
konnte nur den Wenigsten genügen. Um aber auth Demjenigen,
welcher zu eingehenderem Studium des Geſetzes keinen Anlaß hatte,
zu genügen, ſchien es angemessen, mittelſt Hervorhebung einzelner
Stellen durch den Druck, ſowie durch Anmerkungen und ſonstige
Erläuterungen nachzuhelfen.
Ein ausführliches alphabetiſches Sachregiſter erleichtert die
Benützung dieser Handausgabe, welche eben dadurch schon vor Ver-