IS.
Ueber das Aequivalent lebendiger Kräfte.
Von
Wilhelm Weber.
[Annalen der Physik und Chemie, Jubelband dem Herausgeber J. C. Poggendorff gewidmet, Leipzig 1874,
p. 199—213.]
Im 73., 82. und 99. Bande der Annalen‘) ist schon über einige
frühere Abhandlungen meiner elektrodynamischen Maassbestimmungen
berichtet worden; hier soll nur noch der Hauptgegenstand der letzten
dieser Abhandlungen näher erörtert werden, nämlich der Zusammenhang
des aufgestellten Grundgesetzes der elektrischen Wirkung mit dem
Principe der Erhaltung der Energie und mit dem durch dasselbe ge-
gebenen Aequivalente lebendiger Kräfte.
Was die gegen das erwähnte Grundgesetz der elektrischen Wir-
kung erhobenen Einwendungen betrifft, muss ich wegen mangelnden
Raums mich hier auf folgende allgemeine Bemerkung beschränken.
Die neueren mathematischen Untersuchungen über Elektricität haben
vorzugsweise die Fernwirkungen betroffen und haben sich daher, ab-
gesehen von der Elektrostatik, meist an die Zntegral- und Elementar-
gesetze, im Gegensatz zum Punktgesetze, nach der NzumAnn’schen Be-
nennung, gehalten; vom physikalischen Standpunkte dagegen sind die
Wirkungen der Elektricität auf die von ihr durchströmten Körper, näm-
lich die Wärmewirkungen und die chemischen, von solcher Wichtigkeit
und Bedeutung geworden, dass der Physiker nicht umhin kann, seine
Aufmerksamkeit auch dem Punktgesetze zuzuwenden, welches allein zur
Einsicht in den inneren Zusammenhang von Elektricität und Wärme,
sowie zur Einsicht in die innere Mechanik chemischer Processe den
Weg bahnen kann.
Diese Wärmewirkungen und die chemischen sind es vor Allem,
welche dazu nöthigen, den Körpern überhaupt molekulare Konstitution
zuzuschreiben. Bei molekularer Konstitution ist aber jedes Molekule,
gleich einem Weltkörper, eine bewegte Welt für sich, von deren inneren
1) [WıLneELM WEsEr’s Werke, Bd. II, p. 215, 276, 597.]