592 Ueber die Einrichtung des Biflargalvanometers. Nachlass.
Das Trägheitsmoment des Drahteylinders ergiebt sich daraus
Zoch? S A -E T p) = 2168 (no)? k?. E (0) |= 2%,
d. i. das Trägheitsmoment des Drahtcylinders doppelt so gross als das
Trägheitsmoment des Spiegels nebst Spiegelhalter und Zapfen. Hieraus
ergiebt sich die einfache Regel, dass der Halbmesser des Drahteylinders
(=) zu seiner Höhe (== 2c) wie 1:V3 sich verhalte und das Trägheitsmoment
desselben doppelt so gross sei wie das gegebene Trägheitsmoment
des Spiegels nebst Zubehör.
Zur wirklichen Anwendung wird endlich noch eine Vorschrift über
die zu wählende Drahtstärke erfordert, wofür oben nur das Gesetz angegeben
ist, in welchem Verhältniss sie mit den Dimensionen des Drahtcylinders
wachse oder abnehme. Es bleibt also noch die absolute
Bestimmung dieser Drahtstärke für gegebene Dimensionen des Drahtcylinders
übrig.
Wir müssen hierbei zwei Fälle unterscheiden, erstens den Fall,
wo das Instrument entweder mit gar keinen Multiplikator versehen
wird, sondern die Einwirkung des Erdmagnetismus oder eines anderen
Magnets auf dasselbe beobachtet werden soll, oder wo es zwar mit
Multiplikator versehen wird, durch den Multiplikatordraht aber ein ganz
anderer galvanischer Strom geleitet wird, als durch den Draht des
Instruments; zweitens den Fall, wo das Instrument mit Multiplikator
versehen und derselbe galvanische Strom durch den Draht des Instruments
sowohl als des Multiplikators geleitet wird.
Betrachten wir also zuerst jenen Fall, wo der galvanische Strom
des Instruments nicht zugleich auch durch einen Multiplikatordraht geleitet
wird, wo also die äussere (galvanische oder magnetische) Kraft,
welche auf den Draht wirkt, ganz unabhängig ist von der Intensität
des galvanischen Stroms im Drahte des Instruments und beschränken
ferner die Aufgabe darauf, dass wir für diesen Fall den Querschnitt
des Drahtes so zu bestimmen suchen, wie er für einen bestimmten
einzelnen Versuch am angemessensten ist, wo also der Widerstand der
galvanischen Kette, die man gebraucht (mit Ausschluss des Widerstands,
welchen der Draht des Instruments selbst besitzt), als bekannt und
gegeben betrachtet werden darf. Es sei dieser Widerstand ausgedrückt
durch die Länge eines Drahts =1, dessen Querschnitt der Flächeneinheit
gleich ist, welcher diesen Widerstand besitzt. Nach den
Omm’schen Gesetzen der galvanischen Kette wird dann der Widerstand
des Drahts des Instruments (vorausgesetzt, dass er von gleichem Metalle
ist) durch das Verhältniss seiner Länge zu seinem Querschnitt =o
ausgedrückt. Da die Länge des Drahts gleich dem Volumen des ganzen