IV Vorwort.
Bd. IV, pag. 130) hinweist. Erst sechs Jahre später veröffentlichte
WILHELM WEBER Seine Abhandlung über elektrische Schwingungen
(No. V), in welcher er dann den Inhalt der früher zurückgezogenen
Abhandlung mit einer umfassenden experimentellen Untersuchung ver-
knüpfte, an welcher RUuDoLPH KoHLRAUSCH bis zu seinem im Jahre 1858
erfolgten Tode Antheil genommen hat. In dieser Abhandlung führt
WILHELM WEBER zum erstenmale die Masse der elektrischen Flüssigkeiten
ein und entwickelt sodann nach den allgemeinen Gesetzen der Mechanik
die Gleichungen für die Bewegung der Elektricität in Drähten, speciell
in solchen von Kreisform, ohne dabei wie KırchHnorFF die Gültigkeit
des Omm’schen Gesetzes auch in den Fällen voraus zu setzen, wo die
Stromintensität in den einzelnen Stromelementen verschieden und einem
schnellen Wechsel unterworfen ist.
In den folgenden Abhandlungen VIII und XII der Elektrodyna-
mischen Maassbestimmungen, zu denen die in PoGGENDORFF’S Annalen
veröffentlichen Abhandlungen VII, IX und vor Allem die Abhandlung X
„Ueber die Bewegung der Elektricität in Körpern von molekularer Kon-
stitution“ als Bindeglieder zu zählen sind, tritt W. WEzBEr in Unter-
suchungen ein, für welche das Energieprincip die Grundlage bildet.
Insbesondere wird in No. VIIL die Stellung, welche das Grundgesetz
der elektrischen Wirkung dem Energieprincipe gegenüber einnimmt,
genauer untersucht, und der Nachweis geführt, dass ein Widerspruch
zwischen dem Grundgesetze und letzterem Principe, wie von anderen
Seiten behauptet worden ist, nicht bestehe, soweit nicht Annahmen
über Anfangszustände gemacht werden, deren Verträglichkeit mit der
vorhandenen Natur eines besonderen Nachweises bedürfen. Im Ein-
gange der Abhandlungen X und XII geht WiLHELM WEBER Sodann zu aus-
führlichen Betrachtungen über das Energieprincip über, indem er zeigt,
dass das in gewöhnlicher Weise formulirte Energieprincip, worauf CARı
NevumanN aufmerksam gemacht hatte, Erweiterungen fähig ist, welche
je nach ihrer Beschaffenheit andere Resultate zu ihrer Folge haben.
Die Erweiterung, welche WıLaeLM Weser diesem Principe giebt, besteht in
der Annahme, dass Wechselwirkungsenergie und die relative lebendige
Kraft zweier Theilchen homogene Grössen sind, deren Summe stets
einer Konstanten gleich ist. Besitzt diese Erweiterung Gültigkeit, so
dürfen die anfänglichen Verhältnisse nicht mehr ganz willkührlich an-
genommen werden, vielmehr sind alle Annahmen, welche an sich schon
mit dem zu Grunde gelegten Principe in Widerspruch stehen, von vorn-
herein ausgeschlossen. Auch leitet WıLneLMm WEBER aus dem von ihm for-
mulirten Principe der Erhaltung der Energie das gewöhnliche Energie-
princip ab und zeigt, wie sich aus seinem Prineipe und dem elektro-
statischen Potentialgesetze das elektrodynamische Potentialgesetz ergiebt.