Volltext : Ordnung Über Die Varnbülerisch-Jägerische Stifftung De Anno 1720

 

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Eiſtlich ſie ſamt und sonders hertzlich ermahnet haben
 will , daß ſie „ ohne Anruffung GOttes um seinen
Göttlichen Seegen das Werck niemahlen , und , wann
es gleich von keiner groſſen Wichtigkeit an ſich zu ſenn *
ſchiene, alsdann auch anderſt nicht angreifsen sollen; Dee.
ungezweifelten Zuversicht , es werde der allwiſſende GOtt,
dem meine Eingangs - gemeldte Absicht mit dieser meiner
 Stifftung unverborgen iſt, alles Vornehmen zu gutem
 Fortgang, Seegen, und Einigkeit deſtomehr benedeyen
 ; Insonderheit
Zweytens allerſeitigen laterellenten Freund-Vetterliche
 Liebe gegen einander „ und denen Vorſtehern
Friedliebende Gedancken erwecken , folglichen alles das
jenige weit von ihnen entfernen, was gute Rerſtänduus,
zu Erhaltung meines wohlgemeynten Abſeheus mit dieser
 meiner Stifftung verhindern , oder ſtören könnte z
Da aber ja zweifselhafstige Fälle „ oder gar Strittigkeiten
 fich hervor thun ſolten ; So verordne ich hiemit
Drittens/ daß dieselbige von dem Obmann und de- |
nen Vorſtehern jederzeit in Gleichförmigkeit dieſermeiner
Ordnung, nach beſtem ihrem Wissen und Gewiſſen - ſo

Vierdtens die Befceundte Vorſtchere ja zweherley
 Meynung wären ; So ſolle der Obmann allen
möglichſtenFleiß ankehren, ſie beede des rechten Grunds
der Sachen wohl zu berichten , und ſte der dabey erforderlichen
 Billigkeit nach zu vereinigen; wolten sie aber
 gZunſſtens ihre Meynungen gleichwohl beharren ;
So folle der Obmann dem jenigen beytretten, weſſen
Meynung ihm die billichſte , und meinem Willen ähnlichſte
 zu ſeyn , bedunckete ; Wobey es auch sein ungeändertes
 Verbleiben haben ſolle. Begäbe es ſich
Sechstens / daß er der Obmannſelber eiten Scrupel
 bey der Sach hätte - or dieselbe gar wichtig oder
ſchwehr wäre z mögen sie noch einen der Sachen verſiän-,
digen von der Freundſchafst , deßgleichen noch einen ge- '
schickten und Gewiſſenhafften unverwandten Mann zu
ich ziehen, und die Sach ſtewanot reifflich iberleget ;

  
            
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