Volltext : Ein Jahrhundert Württembergischer Verfassung

 

 

 

 

 

 

 

 

treiben laſſe.)) Aber solange wollte die Volkspartei nicht warten;
sie wollte die reine Volkskammer und sie wollte sie jetzt und war
bereit, dafür selbſt einen hohen Preis zu zahlen, d. h. die 1. Kammer
nicht bloß fortbeſtehen zu lassen, nicht bloß zu vergrößern, sondern
selbst das von Payer so genannte „rückläufige Schwänzchen“ des erweiterten
 Budgetrechtes der 1. Kammer mit in den Kauf zu nehmen.
Das Zentrum vollends sah in der 1. Kammer den Hort des Ratholizismus
 und wollte sie nicht beseitigen, sondern befestigen.
So stellte sich denn die 2. Kammer auf den Boden der Regierungsvorlage.
 An dem Vorſchlag ihrer eigenen Zusammensetzung änderte
sie nichts wesentliches. Bei der 1. Kammer ſtrich sie die Ernennbarkeit
 neuer erblicher Mitglieder, verdoppelte die Zahl der kirchlichen
Mitglieder und beschränkte dagegen die Zahl der Ritter von 8 auf 6,
die der lebenslänglich Ernannten von 10 auf 8, obwohl dadurch die
doch gewünschte Ernennung von Vertretern des Handels und Gewerbes
faſt unmöglich wurde; das Recht zur Stellvertretung der Standesherren
schränkte sie weiter ein auf den nächsten Agnaten. Außerdem wollte
sie das Wählbarkeitsalter für beide Kammern von 30 auf 25 Jahre
herabsetzen und den Wohnsitz im Lande auch von den in die 1. Kammer
 Gewählten verlangen; ausgedehnt wurde das ſtändiſche Wahlprüfungsrecht;
 das von der Regierung verlangte Recht, auch den
Kommiſssionsberatungen anzuwohnen, wurde jetzt grundsätzlich anerkannt,
 abgelehnt dagegen jede Ausdehnung der Rechte der 1. Kammer
bei der Abgabenbewilligung. Gegen den so geſtalteten Entwurf stimmten
nur 18 d. h. alle anwesenden Privilegierten, außer dem ältesten kath.
Dekan, der als Zentrumsmitglied mit Ja stimmte. Die Verneinenden
sahen in den Verhältniswahlen der Ureise keinen entsprechenden Ersatz
für ihr Ausſcheiden. Auch die Nationalliberalen hatten ihre Bedenken
gegen die vorgeſchlagenen Verhältniswahlen noch nicht überwunden,
aber zurückgestellt, weil die sonstigen Fortschritte der Vorlage die Nachteile
 der Verhältniswahl überwiegen. Für den Entwurf stimmten damit
 69 Stimmen, also reichlich zwei Drittel. Aber das Zentrum, das
bisher vorbehaltlos mitgearbeitet hatte, erklärte nach Rückkehr Gröbers
aus dem Reichstag überraschender Weise seine Abstimmung nur als
vorläufig. Es hatte bemerkt, daß bei der neuen Zuſammenſetzung der
1. Kammer, deren (durch Wegfall evangelischer Prinzen und Standesherren
 und Religionswechsel des Hauſes Quadt) allmählich entstandene
katholische Mehrheit wieder zur Minderheit werden könnte, und es
verlangte dafür einen „Erſatz“ bei ~ Schule und Mönchsorden. Es
brachte hiezu einen Gesetzesvorſchlag ein, der nach dem Grundsatz
Dauzenbergs ,die Schule iſt ein Annex der Kirche“ die Volksſchule
als eine konfessionelle festlegen, dem Biſchof die Leitung des katholischen
Religionsunterrichtes in allen Unterrichtsanstalten, höheren und niederen,
öffentlichen und privaten, unter völligem Ausschluß des staatlichen Ober-1)

 Ludwig Gaupp im Schwäb. Merkur (Kronik) 1897 S. 2163. 2479.

 

 

 
            
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