Full text: Ein Jahrhundert Württembergischer Verfassung

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Neben der neuen Verfaſſungsurkunde Württembergs wurde aber 
auch für Württembergs Verfaſſung von Einfluß die neue Reichsver- 
faſung vom 1.1. August 1919. Sie hat insbesondere Poſt und Eisen- 
bahn zur Reichssache gemacht und die letzten Sonderrechte Württem- 
bergs bei der Bierbeſteuerung und im Militärwesen aufgehoben. Im 
Zusammenhang damit hat auch das besondere württembergiſche Kriegs- 
ministerium aufgehört; der Kriegsminister war schon Ende Juni zurück- 
getreten. 
Bei Beratung des Grundgesetzes i. J. 1819 hatte Kanzler Auten- 
rieth die Zuversicht ausgesprochen: „wir machen eine Verfaſſung für 
Jahrhunderte". Und bei dem Abschluß der Verfaſſungsreform von 
1906 hatte Frh. Wilhelm v. Gemmingen wenigstens als innigen Wunſch 
ausgesprochen, es möchte die neue Zusammensetzung der Ständever- 
sammlung dem Wohl und Heil des Volkes dienen dürfen in weite 
Zeitferne. Diese Zuversicht und dieser Wunſch, sie haben ſich nicht 
erfüllt. Um so inniger wünschen wir nach Gemmingens damals aus- 
geſprochenem weiterem Wunſch, daß im zweiten Jahrhundert und unter 
der neuen Verfaſſung in dem nun suveränen Landtag allezeit der Geist 
der wahren Freiheit und Gerechtigkeit walte, die treue Pflichterfüllung, 
die volle Hingabe an die großen Aufgaben unſseres geliebten Vater- 
landes der alleinige Leitſtern des Handelns sein und bleiben werden. 
 
	        
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