Volltext : Ein Jahrhundert Württembergischer Verfassung

. 233.7

Neben der neuen Verfaſſungsurkunde Württembergs wurde aber
auch für Württembergs Verfaſſung von Einfluß die neue Reichsverfaſung
 vom 1.1. August 1919. Sie hat insbesondere Poſt und Eisenbahn
 zur Reichssache gemacht und die letzten Sonderrechte Württembergs
 bei der Bierbeſteuerung und im Militärwesen aufgehoben. Im
Zusammenhang damit hat auch das besondere württembergiſche Kriegsministerium
 aufgehört; der Kriegsminister war schon Ende Juni zurückgetreten.

Bei Beratung des Grundgesetzes i. J. 1819 hatte Kanzler Autenrieth
 die Zuversicht ausgesprochen: „wir machen eine Verfaſſung für
Jahrhunderte". Und bei dem Abschluß der Verfaſſungsreform von
1906 hatte Frh. Wilhelm v. Gemmingen wenigstens als innigen Wunſch
ausgesprochen, es möchte die neue Zusammensetzung der Ständeversammlung
 dem Wohl und Heil des Volkes dienen dürfen in weite
Zeitferne. Diese Zuversicht und dieser Wunſch, sie haben ſich nicht
erfüllt. Um so inniger wünschen wir nach Gemmingens damals ausgeſprochenem
 weiterem Wunſch, daß im zweiten Jahrhundert und unter
der neuen Verfaſſung in dem nun suveränen Landtag allezeit der Geist
der wahren Freiheit und Gerechtigkeit walte, die treue Pflichterfüllung,
die volle Hingabe an die großen Aufgaben unſseres geliebten Vaterlandes
 der alleinige Leitſtern des Handelns sein und bleiben werden.

 
            
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