O O
tt
'
H
.
ur %
z. Z. nichts, wogegen die öffentliche Meinung, und auch die ausgezeich-
netſten Leute, fich gleich deutlich ausſprächen. Der Verſchärfung
der Zensur redete denn auch keiner das Wort. Wahlkomitees und
Wahiverſammlungen aber erklärte der Geh. Rat durch kein Gesetz
verboten; ja der Geh. Rats-Präſident Otto fügte bei, sie könnten auch
ihr Gutes haben. Und Kapff meinte, wir seien überhaupt an das
konstitutionelle Leben noch nicht recht gewöhnt; die nämlichen Umtriebe,
und noch weit ärgere, habe man in England und Frankreich gesehen:
wogegen freilich Maucler einwarf, das beweise nur, daß die Regierung
zu schwach gewesen. Fiſcher u. a. meinten, jetzt nach dreimonatigen
Wahlumtrieben sei ein ſcharfes Einſchreiten zu ſpät; aber eine Be-
lehrung des Volkes und der Beamten wäre immer noch sehr ange-
meſſen; die Ausfälle der Zeitblätter gegen Regierung und Beamte
seien um so gefährlicher, als zugleich mit der gewshnlichen Taktik der
König gelobt werde; das Volk werde irre, wenn die Beamtlten an den
Pranger gestellt werden dürfen, ohne daß sich jemand ihrer annehme;
aber auch die Beamten ſelbſt werden irre, und ein Teil mache nun
mit den Volkstümlern gemeinſchaftliche Sache. Nach dem Gutachten
des Geh. Rates beschloß der Usnig eine öffentliche Belehrung wegen
der Wahlumtriebe in Form eines Rundſchreibens an die Oberämter,
dem durch Abdruck in den Zeitungen möglichste Verbreitung gegeben
wurde. Aber ſie erging erſt am 15. November zugleich mit deni
Ausſchreiben der Wahlen ſelbſt. Dieſe fanden im Dezember 1831
statt während der Durchzüge der flüchtigen edlen Polen, für die ein
irregehendes Nationalgefühl ſchwärmte, und verſchafften der Oppo-
sition wenigstens in den Städten einen großen Erfolg.
Reine Rede davon war, daß Männer der neuen Opposition zu
Ministern berufen worden wären, was Gutzkkows ,Divination“ ge-
fordert hatte, obwohl vier in die Jahre 1831 und 1832 fallende
Miniſterwechſel unſchwer Gelegenheit dazu gegeben hätten. Der Ge-
danke einer aus der Mehrheit der Volksvertretung genommenen ſog.
parlamentariſchen Regierung war den Württembergern fremd. Wie
weit auch die Regierung von dieſem Gedanken entfernt war, zeigt
eine Äußerung des Geh. Rats Gros, der i. J. 1832 wegen Schlaxers
Wahl zum Abgeordneten in Göppingen unter Zuſtimmung der Mehr-
heit des Geheimen Rates ausſprach: er halte es nicht nur für
unpaſsſend, daß ein Departementchef zugleich Mitglied der Wahl-
kammer sei, sondern beſorge auch Einwendungen der Kammer,
während der Gewinn aus der Anwesenheit eines Minisſters als
Kammermiiglied für die Regierung gewiß nicht von Erheblichkeit
wäre, ja ſogar störend einwirken möchte auf seine Wirksamkeit am
Miniſstertiſch.)) Wirklich verzichtete Schlayer auf das Mandat, obwohl
t.zur ée zt? sſtionele Gegenkanditat nach damaligem Recht an
eine Stelle rückte.
1) Geh. Rats Protokolle.