Full text: Ein Jahrhundert Württembergischer Verfassung

   
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z. Z. nichts, wogegen die öffentliche Meinung, und auch die ausgezeich- 
netſten Leute, fich gleich deutlich ausſprächen. Der Verſchärfung 
der Zensur redete denn auch keiner das Wort. Wahlkomitees und 
Wahiverſammlungen aber erklärte der Geh. Rat durch kein Gesetz 
verboten; ja der Geh. Rats-Präſident Otto fügte bei, sie könnten auch 
ihr Gutes haben. Und Kapff meinte, wir seien überhaupt an das 
konstitutionelle Leben noch nicht recht gewöhnt; die nämlichen Umtriebe, 
und noch weit ärgere, habe man in England und Frankreich gesehen: 
wogegen freilich Maucler einwarf, das beweise nur, daß die Regierung 
zu schwach gewesen. Fiſcher u. a. meinten, jetzt nach dreimonatigen 
Wahlumtrieben sei ein ſcharfes Einſchreiten zu ſpät; aber eine Be- 
lehrung des Volkes und der Beamten wäre immer noch sehr ange- 
meſſen; die Ausfälle der Zeitblätter gegen Regierung und Beamte 
seien um so gefährlicher, als zugleich mit der gewshnlichen Taktik der 
König gelobt werde; das Volk werde irre, wenn die Beamtlten an den 
Pranger gestellt werden dürfen, ohne daß sich jemand ihrer annehme; 
aber auch die Beamten ſelbſt werden irre, und ein Teil mache nun 
mit den Volkstümlern gemeinſchaftliche Sache. Nach dem Gutachten 
des Geh. Rates beschloß der Usnig eine öffentliche Belehrung wegen 
der Wahlumtriebe in Form eines Rundſchreibens an die Oberämter, 
dem durch Abdruck in den Zeitungen möglichste Verbreitung gegeben 
wurde. Aber ſie erging erſt am 15. November zugleich mit deni 
Ausſchreiben der Wahlen ſelbſt. Dieſe fanden im Dezember 1831 
statt während der Durchzüge der flüchtigen edlen Polen, für die ein 
irregehendes Nationalgefühl ſchwärmte, und verſchafften der Oppo- 
sition wenigstens in den Städten einen großen Erfolg. 
Reine Rede davon war, daß Männer der neuen Opposition zu 
Ministern berufen worden wären, was Gutzkkows ,Divination“ ge- 
fordert hatte, obwohl vier in die Jahre 1831 und 1832 fallende 
Miniſterwechſel unſchwer Gelegenheit dazu gegeben hätten. Der Ge- 
danke einer aus der Mehrheit der Volksvertretung genommenen ſog. 
parlamentariſchen Regierung war den Württembergern fremd. Wie 
weit auch die Regierung von dieſem Gedanken entfernt war, zeigt 
eine Äußerung des Geh. Rats Gros, der i. J. 1832 wegen Schlaxers 
Wahl zum Abgeordneten in Göppingen unter Zuſtimmung der Mehr- 
heit des Geheimen Rates ausſprach: er halte es nicht nur für 
unpaſsſend, daß ein Departementchef zugleich Mitglied der Wahl- 
kammer sei, sondern beſorge auch Einwendungen der Kammer, 
während der Gewinn aus der Anwesenheit eines Minisſters als 
Kammermiiglied für die Regierung gewiß nicht von Erheblichkeit 
wäre, ja ſogar störend einwirken möchte auf seine Wirksamkeit am 
Miniſstertiſch.)) Wirklich verzichtete Schlayer auf das Mandat, obwohl 
t.zur ée zt? sſtionele Gegenkanditat nach damaligem Recht an 
eine Stelle rückte. 
  
  
1) Geh. Rats Protokolle. 
 
	        
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