Vorwort.
Der Ständiſche Ausſchuß des württembergiſchen Landtags hat
im Auguſt 1918 beſchloſſen, zu der für September 1919 in Aussicht
stehenden Hundertjahrfeier der würltembergischen Verfaſſung deren
Geschichte schreiben zu lassen, und er hat den unterzeichneten Ständiſchen
Archivar damit beauftragt. Nach den Ereigniſſen des 9. November
1918 iſt das Präsidium der verfaſſunggebenden Landesverſammlung
an die Stelle des ersten Auftraggebers getreten. Für den Inhalt der
Schrift iſt indes ausschließlich der Verfasser verantwortlich.
Die Verfgsſungskämpfe von 18151819 zu ſchildern lag nicht
im Auftrag. Uber sie besitzen wir ältere und neuere Darstellungen
von Geßler in der Festschrift von 1869, Wintterlin in den Württ. Jahr-
büchern für Statistik uſw. 1912, 47 ff., Albr. Liſt: Der Kampf ums gute
alte Recht 1913, E. v. Schneider in den Württ. Vierteljahrsheften für
Landesgeschichte 1916, 532 ff., G. Grupp ebendaselbſt 1918, 177 ff.
Auch eine Geſchichte der Landstände war nicht beabsichtigt. Auf sie
iſt nur soweit eingegangen, als die Darſtellung unseres Verfassungs-
lebens es erfordert hat.
Als Quellen kamen vor allem die gedruckten und ungedruckten
Ständiſschen Verhandlungen in Betracht. Dazu treten die zeitgenössische
Tagespresse, Flugschriften, Erinnerungen, Darstellungen einzelner Zeit-
räume und Ereigniſſe. Auch Akten des Geheimen Rates und Gesandt-
ſchaftsberichte konnte ich verwerten. An handschriftlichen Aufzeichnungen
waren mir nur die Erinnerungen des Abgeordneten, Staatsrates Frie-
drich Ludwig Gmelin erreichbar, die mir deſſen Schwiegerenkelin Helene,
Witwe des Oberfinanzrates Dr. Friedrich v. Gmelin in Stuttgart, in
dankenswerter Weise zur Verfügung gestellt hat.
Dr. AIb. Eugen Udam.