Anorganische Chemie
Röntgenkunde
Verformungskunde.
(3) In der Diplomarbeit soll eine theoretische oder praktische Aufgabe aus
dem Gebiet der Metallkunde nach wissenschaftlichen Gesichtspunkten
selbständig ausgearbeitet werden. Sie kann eine Originaluntersuchung
oder eine wissenschaftlich erwünschte Nachuntersuchung sein.
& 15: Zulassung zur Hauptprüfung und Diplomarbeit
(2) Für die Zulassung zur Prüfung und zur Diplomarbeit ist erforderlich:
a) die bestandene Vorprüfung;
b) ein ordentliches Fachstudium von mindestens sieben Semestern;
c) anorganische Chemie: der erfolgreiche Besuch eines vertieften Prak-
tikums;
d) physikalische Chemie: der erfolgreiche Besuch des halbsemestrigen
Fortgeschrittenen-Praktikums;
e) Metallkunde: der erfolgreiche Besuch des metallkundlichen Prakti-
kums.
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