Objekt : Merkblatt für Doktoranden über die Ablieferung der Dissertationen (1956)

UNIVERSITÄT STUTTGART
(TECHNISCHE HOCHSCHULE)
Merkblatt für Doktoranden
über die Ablieferung der Dissertationen
(neugefaßt durch Beschluß des Kleinen Senats vom
29. Februar 1956)
Dem Antrag auf Verleihung des Doktorgrades ist ein maschinenschriftliches
 Exemplar der wissenschaftlichen Abhandlung beizufügen.

A, Veröffentlichungsarten
Die nach dem 1, Juli 1955 eingereichten Dissertationen müssen
durch Buchdruck oder Fotodruck vervielfältigt werden.
Es sind drei Veröffentlichungsarten zugelassen, nämlich
l. die Veröffentlichung als Hochschulschrift, die
nicht im Buchhandel erscheint,
2. Buchveröffentlichung durch einen gewerblichen
Verleger
3. Veröffentlichung in einer wissenschaftlichen
Zeitschrift.
Die Veröffentlichung muß mit dem zur Promotion eingereichten
Manuskript übereinstimmen unter Berücksichtigung etwaiger Änderungen,
 die dem Doktoranden während des Prüfungs-Verfahrens auferlegt
 wurden. Schon bei Abfassung der Arbeit soll unnötige Breite
vermieden werden, Umfangreiche Belege, zusätzliche Erläuterungen
und Einzelbeschreibungen, die für den wissenschaftlichen Gehalt
der Dissertation und für die Beweisführung unerheblich sind, aber
für die weitere Bearbeitung des Gegenstandes benötigt werden,
            
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