Volltext : Merkblatt für Doktoranden über die Ablieferung der Dissertationen (1956)

können in einem Beiheft als Manuskript beim zuständigen Lehrstuhl
 hinterlegt werden.
Bietet sich dem Doktoranden die Möglichkeit, seine Dissertation
durch einen Verlag (Ziffer 2) oder in einer Zeitschrift (Ziffer
 3) zu veröffentlichen, so hat er rechtzeitig über den Hauptberichter
 seiner Arbeit die schriftliche Genehmigung der Fakultät
 hierzu einzuholen.
B. Zahl der abzuliefernden Exemplare
Nach erfolgreich abgelegter mündlicher Prüfung ist die für die
betreffende Vervielfältigungsart vorgeschriebene Zahl von Exemplaren
 der Dissertation bei der Hochschulbibliothek abzuliefern.
1. Wird eine Dissertation nach dem Verfahren A l als Hochschulschrift
 auf Kosten des Doktoranden gedruckt, so sind 150*%roschierte
 Exemplare abzugeben.
2, Erscheint eine Dissertation nach dem Verfahren A 2 als Monographie
 im Buchhandel, so sind 60 Exemplare abzuliefern. Alle
Druckexemplare der gesamten Auflage sind als Dissertation zu
kennzeichnen, und zwar durch Eindruck der Kennziffer D_93 auf
der Rückseite des Titelblatts, In 6 Exemplare müssen je zwei
Blätter maschinenschriftlich, Blattgröße im Format des Buchblocks,
 eingelegt werden:
ein Blatt mit dem vollen Dissertationstitel (s.Anlage I),
ein Blatt mit Lebenslauf und Studiengang des Doktoranden.
3. Wird eine Dissertatien nach dem Verfahren A 3 als Zeitschriftenaufsatz
 veröffentlicht, ‚so sind 60*Sonderdrucke abzuliefern. Der
Zeitschriftenaufsatz ist in einer Fußnote als Dissertation kenntlich
 zu machen. Aus den Sonderdrucken muß der Name der Zeitschrift,
Jahrgang, Band, Seitenzahl zweifelsfrei abzulesen sein. Sämtliche
60 Exemplare sind mit einem Umschlag zu versehen, auf dem der
Dissertationstitel mit allen Angaben wie in Anlage I aufgedruckt
sein muß, In 6 Exemplare ist ferner ein Blatt - maschinenschriftlich
 im Format des Sonderdrucks - mit dem Lebenslauf und Studiengang
 des Doktoranden einzulegen.
lt. Senatsbeschluß v. 25.11.1270: 10
            
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