Full text: Promotionsordnung der Technischen Hochschule Stuttgart (A4) (1957)

a 
7+* Komut Keine Finigüung über die Beurteilung der Prüfung 
unter den Nitgliedern des rrüfungsausschusses zustande, 
so entscheidet die Fakultät endgültig. 
Das Ergebnis, das sowohl das Urteil über, die Fronotions- 
arbeit‘ als auch über Aie uündliche Früfung umfasst, wird 
dem Bewerber vor den “rüfungsausschuse durch den Vorsitzen- 
den mitgeteilt. 
4) Die Urteile lauten: 
nicht bestanden 
bestanden 
gut bestanden 
sehr gut bestanden 
Alt Auszeichnung sestanden. 
- Ist Aie Prüfung bestanden, So stellt die Fakultät unter 
Mitteilung des‘ Urteils bein: Kektor den Antrag, den Bewerber 
den Grad eines Doktor-Ingenieurs, eines, Doktars der Natur- 
wisschschäaften. oder eines Doktors der Philosophie zu ver- 
Teihen. 
5 Test die “üncliche Früfung nicht bestanden, so Kann sich 
der Bewerber nur einmal, und Zwar nicht vor Ablauf von 
6 Monaten, jedoch, längstens innerhalb eines Jahres, zu 
ihrer Wiederholung melden. 
Par. 9: Yervielfältigung_der Dissertation. 
Nach der mündlichen Doktorprüfung übergibt der‘ Bewerber den 
Hauptberichter 1 EXeupler des Manuskripts seiner Dissertation, 
in dern etwaige. während des Prüfungs-Verfahrens den Bewerber 
auferlegte Änderungen. berücksichtigt bind. Der Hauptberichter 
prüßt die Pichtigkeit und zibt. deu Bewerber die Dissertation zum 
Druck frei. Vorher darf die Dissertation nicht veröffentlicht 
werden... Der Hauptberichter belält des, bei ihn eingereichte 
Exekplar in, Verwahrung. Für die Veröffentlichungsarten, die 
Zahl der Pflichtexenplasre und die äussere Form der Dissertation 
g1i1% däs Merkblatt für Doktoranden vom. 29.2.1956, 
AR Schluss der Abhandlung ist der Lebenslauf des Verfassers 
in dem von Dekan zenehiizten Wortlaut anzufügen.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.