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7+* Komut Keine Finigüung über die Beurteilung der Prüfung
unter den Nitgliedern des rrüfungsausschusses zustande,
so entscheidet die Fakultät endgültig.
Das Ergebnis, das sowohl das Urteil über, die Fronotions-
arbeit‘ als auch über Aie uündliche Früfung umfasst, wird
dem Bewerber vor den “rüfungsausschuse durch den Vorsitzen-
den mitgeteilt.
4) Die Urteile lauten:
nicht bestanden
bestanden
gut bestanden
sehr gut bestanden
Alt Auszeichnung sestanden.
- Ist Aie Prüfung bestanden, So stellt die Fakultät unter
Mitteilung des‘ Urteils bein: Kektor den Antrag, den Bewerber
den Grad eines Doktor-Ingenieurs, eines, Doktars der Natur-
wisschschäaften. oder eines Doktors der Philosophie zu ver-
Teihen.
5 Test die “üncliche Früfung nicht bestanden, so Kann sich
der Bewerber nur einmal, und Zwar nicht vor Ablauf von
6 Monaten, jedoch, längstens innerhalb eines Jahres, zu
ihrer Wiederholung melden.
Par. 9: Yervielfältigung_der Dissertation.
Nach der mündlichen Doktorprüfung übergibt der‘ Bewerber den
Hauptberichter 1 EXeupler des Manuskripts seiner Dissertation,
in dern etwaige. während des Prüfungs-Verfahrens den Bewerber
auferlegte Änderungen. berücksichtigt bind. Der Hauptberichter
prüßt die Pichtigkeit und zibt. deu Bewerber die Dissertation zum
Druck frei. Vorher darf die Dissertation nicht veröffentlicht
werden... Der Hauptberichter belält des, bei ihn eingereichte
Exekplar in, Verwahrung. Für die Veröffentlichungsarten, die
Zahl der Pflichtexenplasre und die äussere Form der Dissertation
g1i1% däs Merkblatt für Doktoranden vom. 29.2.1956,
AR Schluss der Abhandlung ist der Lebenslauf des Verfassers
in dem von Dekan zenehiizten Wortlaut anzufügen.