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der Technischen Hochschule Stuttgart
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Bedeutung‘ der Habilitation
Durch die Habilitatioh wird die Lehrbefugnis (venia legendi)
für ein bestimmtes wissenschaftliches Fachgebiet einer Fakultät
der Technischen Hochschule Stuttgart erworben und die Rechts-
stellung eines Privatdozenten begründet,
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Voraussetzungen der Habilitation
(1) Der Bewerber muss den Doktorgrad einer deutschen wissen-
schaftlichen Hochschule oder einen gleichwertigen akademi-
schen Grad einer ausländischen wissenschaftlichen Hochschule
besitzen. Bewerber mit einem derartigen ausländischen Grad
müssen im Besitz einer Genehmigung nach SS 2 oder 3 des
Gesetzes über die Führung akademischer Grade vom 7.6.39
(RGB1L.I S,995) sein,
(2) Zwischen dem Erwerb des Doktorgrades und der Einreichung
des Habilitationsgesuches sollen mindestens 2 Jahre liegen,
in denen der Bewerber auf dem Gebiet gearbeitet hat, für das
er die Lehrbefugnis zu erwerben beabsichtigt.
(3) Der Bewerber soll eine Ausbildung haben, die ihn befähigt,
einen akademischen Beruf ausserhalb der Hochschule auszuüben,
(4) Von den Erfordernissen der Absätze 2 und 3 kann in begründe-
+en Ausnahmefällen aufgrund eines Fakultätsbeschlusses
abgesehen werden,
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